Anzahl der gewählten Stellvertr. Mitglieder
Verfasst: Mittwoch 18. November 2015, 12:01
Hallo zusammen,
im Juni sind beide Stellvertreter zurückgetreten, deshalb gab es jetzt eine Neuwahl.
Von Anfang an gab es immer wieder Probleme mit dem Wahlvorstand mit der Auslegung der Wahlordnung. Dazu habe ich mich mehrmals an Ihr Forum gewendet und wertvolle Tipps erhalten.
Letzten Donnerstag fand nun die Wahl der zwei Stellvertreterinnen statt.
Schon nach der Auszählung war der Wahlvorstand der Meinung,dass nur die Kandidatin mit den höchsten Stimmen Stellvertreterin ist.
Ich musste es vehement einfordern, dass die 2.stellv. Kandidatin die Annahmeerklärung unterschreiben 'durfte'.
Am Montag wurde das Wahlergebnis veröffentlicht und dort wurde auch im letzten Satz nur die 1. Vertretung erwähnt.( Als stellvertr. Mitglied der Schwerbehindertenvertretung wurde Frau.....gewählt.)
Ich habe den Wahlvorstand gleich daraufhin gewiesen, leider noch keine Antwort erhalten.
Nicht nur die Tatsache, dass das 1. stellvertret. Mitglied zum 01.01.17 in Rente geht und die 2. Vertretung nachrücken wird, wird es doch aus der SchbVWO § 13(3 u 4) & §15 deutlich, dass es mehrere Mitglieder geben darf.
Was habe ich denn für Möglichkeiten, wenn der Wahlvorstand seine Meinung nicht ändert?
Ich bin jetzt ziemlich ratlos.
Über Ihre Rückmeldung freue ich mich.
Herzlichen Dank
im Juni sind beide Stellvertreter zurückgetreten, deshalb gab es jetzt eine Neuwahl.
Von Anfang an gab es immer wieder Probleme mit dem Wahlvorstand mit der Auslegung der Wahlordnung. Dazu habe ich mich mehrmals an Ihr Forum gewendet und wertvolle Tipps erhalten.
Letzten Donnerstag fand nun die Wahl der zwei Stellvertreterinnen statt.
Schon nach der Auszählung war der Wahlvorstand der Meinung,dass nur die Kandidatin mit den höchsten Stimmen Stellvertreterin ist.
Ich musste es vehement einfordern, dass die 2.stellv. Kandidatin die Annahmeerklärung unterschreiben 'durfte'.
Am Montag wurde das Wahlergebnis veröffentlicht und dort wurde auch im letzten Satz nur die 1. Vertretung erwähnt.( Als stellvertr. Mitglied der Schwerbehindertenvertretung wurde Frau.....gewählt.)
Ich habe den Wahlvorstand gleich daraufhin gewiesen, leider noch keine Antwort erhalten.
Nicht nur die Tatsache, dass das 1. stellvertret. Mitglied zum 01.01.17 in Rente geht und die 2. Vertretung nachrücken wird, wird es doch aus der SchbVWO § 13(3 u 4) & §15 deutlich, dass es mehrere Mitglieder geben darf.
Was habe ich denn für Möglichkeiten, wenn der Wahlvorstand seine Meinung nicht ändert?
Ich bin jetzt ziemlich ratlos.
Über Ihre Rückmeldung freue ich mich.
Herzlichen Dank