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Teilbetiebsübergang

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 16:44
von nelly1362
Hallo,
ich hab GdB 60 G und arbeite seit 15,5 Jahren im gleichen Unternehmen. Nun will der AG einen Teilbereich an eine andre Firma übergeben/verkaufen. Laut den Informationen die ich innerhalb der Firma erhalten droht bei Widerspruch eine betriebsdebingte Kündigung. Mein bisheriger Arbeitsort war 11Km vom Wohnort entfernt - der neue liegt aber gute 46Km entfernt und aus gesundheitlichen Gründen wird mir vom Facharzt von diesem Ortswechsel abgeraten. Bisher arbeite ich am Stadtrand, soll nun aber in die Stadtmitte mit Hafennähe. Bin Schwerstasthmatiker und etwas verunsichert was ich nun machen soll. Hättet ihr einen Rat für mich? :?

AW: Teilbetiebsübergang

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 08:51
von albarracin_01
Guten Tag,

hat der AG bereits schriftlich über den Betriebsübergang gem § 613a BGB informiert ?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Gibt es im Betrieb einen BR und/oder eine SBV ?
Wurde eine Sozialauswahl durchgeführt ?
Gibt es einen Nachteilsausgleich bzw. Sozialplan ?
Wieviel Beschäftigte hat der Betrieb bisher ?
Wieviel Beschäftigte sind vom Betriebsübergang betroffen ?
Laut den Informationen die ich innerhalb der Firma erhalten droht bei Widerspruch eine betriebsdebingte Kündigung.
Erzählen bzw. Behaupten kann man erst mal alles Mögliche!

AW: Teilbetiebsübergang

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 11:12
von nelly1362
Hallo, das Betriebsübergangschreiben haben wir schon erhalten und einen Interessentsausgleich und Sozialplan gibt auch es auch. Betroffen sind so um die 1500 Arbeitsplätze von insgesamt 5000. Vom SBV kam nur die Info bzw. Anfrage ob einige der Schwerbehinderten oder Gleichgestellten ein ärztliches Attest haben das einen Arbeitsortwechsel widerspricht.
In meinem Attest steht die Empfehlung den Arbeitsplatz am jetzigen Ort zu belassen, da der neue Ort mehr als problematisch ist.

AW: Teilbetiebsübergang

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 14:41
von albarracin_01
Hallo,

wurde denn Schwerbehinderung im Sozialplan gewichtet ?
War das Integrationsamt beteiligt ?
Vom SBV kam nur die Info bzw. Anfrage ob einige der Schwerbehinderten oder Gleichgestellten ein ärztliches Attest haben das einen Arbeitsortwechsel widerspricht.
Haben Sie auf die Anfrage der SBV geantwortet ? Wie hat die SBV reagiert ?

Da mit Zugang des Schreibens
Hallo, das Betriebsübergangschreiben haben wir schon erhalten
die Monatsfrist des § 613a Abs. 6 BGB begonnen hat zu laufen, sollte jetzt auf jeden Fall ein Fachanwalt aufgesucht werden.