Wahlberechtigung

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dfauser

Wahlberechtigung

Beitrag von dfauser »

Guten Morgen,

der Wahltermin in unserem Betrieb ist der 12.10.2022.

Ist eine Kollegin wahlberechtigt, deren Schwerbehinderung aktuell bis zum 30.09.2022 befristet ist?
Die Kollegin hat bereits Widerspruch eingelegt, das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
Meine Frage ist nun, ist sie am 12.10., wenn das Verfahren bis dahin nicht abgeschlossen ist, wahlberechtigt oder nicht?

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
albarracin
Beiträge: 170
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Wahlberechtigung

Beitrag von albarracin »

Hallo,

solange das Verfahren zur Neufestsetzung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, bleibt der alte GdB gem. § 39 Abs. 2 SGB IX voll in Kraft:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__39.html

Nach Rechtskraft eines neuen Bescheides muß insbesondere bei einer Absenkung des GdB auch noch die Nachwirkungsfrist des § 199 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __199.html
abgewartet werden, die auch die Wahlberechtigung einschließt.

Ausdrücklich "befristet" dürfte bei der Kollegin lediglich der Ausweis sein. Die Kollegin hat einen Anspruch darauf, daß der Ausweis für die voraussichtliche Dauer des Neufeststellungsverfahrens verlängert wird. Darum sollte sie sich zügig kümmern und den verlängerten Ausweis dem AG vorlegen und ggfs. dem WV.
&tschüß
Wolfgang
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