Sammel-Wahlvorschlag
Verfasst: Mittwoch 21. September 2022, 07:14
Schönen guten Morgen,
ich habe folgende Frage:
Wenn es einen Sammel-Wahlvorschlag gibt, in dem die SBV (1 Vorschlag) und die erforderlichen 2 Stv. (jeweils 1 Vorschlag) vorgeschlagen und 6 Unterstützer unterschrieben haben, kann sich dann noch eine weitere Person auf einem neuen Wahlvorschlag für das jeweilige Amt zur Verfügung stellen und vorschlagen und unterstützen lassen? Wenn zwei Stv. gewählt werden sollen, dürfen sich - z.B. noch 2 Personen vorschlagen lassen und diese werden bei der Wahl nach Auszählung der Stimmen im Ranking gewertet?
Das bringt mich auch gleich zu der Frage der Nachrückung bei Ausscheiden/Versetzung eines Mitarbeiters der z.B. als 1. Stv. gewählt wurde. Dann würde quasi Nr. 2 zu Nr. 1 werden und aus der (eventuellen Mehrzahl der Personen die sich zur Wahl stellten) rückt dann nach Stimmenanzahl jemand neues als Stv. Nr. 2 nach - oder wäre in diesem Fall Nr. 2 dann nicht mehr besetzt und nur noch 1 Stv. da?
Frömliches Wahlverfahren - Beschluss zur Briefwahl - muss zusätzlich eine Wahlversammlung abgehalten werden? (Termin zur öffentlichen Stimmauszählung wurde bekannt gegeben.)
Im Voraus Dank für die Beantwortung.
ich habe folgende Frage:
Wenn es einen Sammel-Wahlvorschlag gibt, in dem die SBV (1 Vorschlag) und die erforderlichen 2 Stv. (jeweils 1 Vorschlag) vorgeschlagen und 6 Unterstützer unterschrieben haben, kann sich dann noch eine weitere Person auf einem neuen Wahlvorschlag für das jeweilige Amt zur Verfügung stellen und vorschlagen und unterstützen lassen? Wenn zwei Stv. gewählt werden sollen, dürfen sich - z.B. noch 2 Personen vorschlagen lassen und diese werden bei der Wahl nach Auszählung der Stimmen im Ranking gewertet?
Das bringt mich auch gleich zu der Frage der Nachrückung bei Ausscheiden/Versetzung eines Mitarbeiters der z.B. als 1. Stv. gewählt wurde. Dann würde quasi Nr. 2 zu Nr. 1 werden und aus der (eventuellen Mehrzahl der Personen die sich zur Wahl stellten) rückt dann nach Stimmenanzahl jemand neues als Stv. Nr. 2 nach - oder wäre in diesem Fall Nr. 2 dann nicht mehr besetzt und nur noch 1 Stv. da?
Frömliches Wahlverfahren - Beschluss zur Briefwahl - muss zusätzlich eine Wahlversammlung abgehalten werden? (Termin zur öffentlichen Stimmauszählung wurde bekannt gegeben.)
Im Voraus Dank für die Beantwortung.