Guten Abend Allerseits,
Da ich seit einigen Monaten kein Auto fahren kann wegen einigen epileptischen Anfällen, muss ich eine Monatskarte für öffentliche Verkersmittel kaufen, die immerhin 10 % meines Lohnes ausmachen
Mein Chef hat mir gesagt, ich sollte ihm einen Nachweis von meiner Schwerbehinderung (60%) geben, da er damit steuerliche Vorteile bekommen würde.
Kann mir jemand sagen, welche steuerlichen Vorteile das sind?
Abgesehen davon hab ich nun schon zum zweiten Mal eine Neufeststellung einer Behinderung beim Landratsamt beantragt, da ich nun auf die öfftl. Verkersmittel angewiesen bin, um damit zu meiner Arbeit zu kommen. Ich möchte ein Merkzeichen G beantragen.
Ich finde es sehr fragwürdig, das jemand, der Auto fahren kann, das steuerlich Absetzten kann. Jemand der aber aus medizinischen Gründen nicht fahren kann und damit für längere Strecken auf öfftl. Verkehrsmittel angewiesen ist, das nicht geltend machen kann.
Nun wurde der erste Antrag abgelehnt, der zweite läuft jetzt seit 6 Wochen, Letzte Woche habe ich beim Sachbearbeiter angerufen, da ich bis jetzt überhaupt keine Infos bekommen habe. Er meinte er müsse das ganze Verfahren wieder neu aufwickeln.
Mittlerweile hatte ich nochmal zwei fokale (Herdbedingte) Anfälle zwischen den zwei Anträgen. Ich bin gleich am nächsten Tag zu meinem Neurologen gegangen, also ist alles Dokumentiert.
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Vielen Dank im Vorraus!
café
Absetzten von Steuern durch den Arbeitgeber
AW: Absetzten von Steuern durch den Arbeitgeber
Hallo cafe,
der Arbeitgeber möchte den Nachweis vermutlich nicht aus steuerlichen Gründen sondern für die Anrechnung auf die Beschäftigungsquote. Solange Arbeitgeber in ihrem Betrieb die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen (Beschäftigungspflicht, § 71 SGB IX, aktuell 5%), haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 77 Abs.1 Satz 1 SGB IX). Weitere Infos zu diesem Thema haben wir im Fachlexikon ABC zusammengefasst. Bei einem beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber sind das zwischen 125 bis 320 Euro pro Monat je unbesetztem Pflichtplatz.
Für die Erteilung der Merkzeichen gibt es Regelungen in § 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwAwV) § 3 SchwAwV verweist für das Merkzeichen "G" auf § 146 Absatz 1 SGB IX
G bedeutet „erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“ (gehbehindert).
Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle oder Orientierungsstörungen aufgrund einer Sehbehinderung oder Hörbehinderung.
Falls dies so vorliegt und das Versorgungsamt trotzdem gegenteilig entscheidet besteht immer die Möglichkeit des Widerspruchs. Hier am Besten gleich Akteneinsicht beantragen damit man sehen kann, was die Behörde für entscheidungsrelevante Faktoren berücksichtigt hat. Möglicherweise wurde ja etwas übersehen oder nicht angefordert.
der Arbeitgeber möchte den Nachweis vermutlich nicht aus steuerlichen Gründen sondern für die Anrechnung auf die Beschäftigungsquote. Solange Arbeitgeber in ihrem Betrieb die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen (Beschäftigungspflicht, § 71 SGB IX, aktuell 5%), haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 77 Abs.1 Satz 1 SGB IX). Weitere Infos zu diesem Thema haben wir im Fachlexikon ABC zusammengefasst. Bei einem beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber sind das zwischen 125 bis 320 Euro pro Monat je unbesetztem Pflichtplatz.
Für die Erteilung der Merkzeichen gibt es Regelungen in § 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwAwV) § 3 SchwAwV verweist für das Merkzeichen "G" auf § 146 Absatz 1 SGB IX
G bedeutet „erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“ (gehbehindert).
Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle oder Orientierungsstörungen aufgrund einer Sehbehinderung oder Hörbehinderung.
Falls dies so vorliegt und das Versorgungsamt trotzdem gegenteilig entscheidet besteht immer die Möglichkeit des Widerspruchs. Hier am Besten gleich Akteneinsicht beantragen damit man sehen kann, was die Behörde für entscheidungsrelevante Faktoren berücksichtigt hat. Möglicherweise wurde ja etwas übersehen oder nicht angefordert.
AW: Absetzten von Steuern durch den Arbeitgeber
Hallo nochmal,
wenn ich mir die beiden Links durch lese meine ich, das ich grundsätzlich nach Gesetz nicht Anspruch habe (mein GdB ist 60%). Aber ich warte bis ich die Entscheidung erhalte und wenn sie verneint wird lege ich Einspruch ein.
Dankeschön
café
wenn ich mir die beiden Links durch lese meine ich, das ich grundsätzlich nach Gesetz nicht Anspruch habe (mein GdB ist 60%). Aber ich warte bis ich die Entscheidung erhalte und wenn sie verneint wird lege ich Einspruch ein.
Dankeschön
café
AW: Absetzten von Steuern durch den Arbeitgeber
Und nochmal was:
Das Unternehmen hat momentan etwas mehr als 20 Angestellte. Jemand anderes und ich sind Schwerbehindert. Von dem her hat unser Chef da wohl kein Problem.
Es geht (so glaube ich) darum, dass ein anderer Arbeiter jeden Tag knapp 70 km fährt. Wenn der Chef das über den Steuerberater angibt, muss er und/oder der Mitarbeiter weniger Steuern zahlen, da der Mitarbeiter "Spritgeld" bekommt, anstatt einfach mehr Lohn.
Das gleiche will er dann auch bei mir machen, aber eben aus anderen Gründen.
Naja, bin ja kein Steuerberater
Das Unternehmen hat momentan etwas mehr als 20 Angestellte. Jemand anderes und ich sind Schwerbehindert. Von dem her hat unser Chef da wohl kein Problem.
Es geht (so glaube ich) darum, dass ein anderer Arbeiter jeden Tag knapp 70 km fährt. Wenn der Chef das über den Steuerberater angibt, muss er und/oder der Mitarbeiter weniger Steuern zahlen, da der Mitarbeiter "Spritgeld" bekommt, anstatt einfach mehr Lohn.
Das gleiche will er dann auch bei mir machen, aber eben aus anderen Gründen.
Naja, bin ja kein Steuerberater