Das gesetzliche Inforecht beim BEM auf regelmäßige zeitnahe Überlassung einer Namensliste mit den BEM-Berechtigten, soweit davon schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Beschäftigte betroffen sind, steht auch der SBV zu. Das hat der Gesetzgeber in § 84 Abs. 2 Sätze 1 und 6 SGB IX ausdrücklich klargestellt. Dieses reine Inforecht der SBV hängt nicht von der Zustimmung sbM ab. Vgl. dazu die Anmerkung D vom 24.08.2016
Düwell, jurisPR-ArbR 34/2016 Anm. 1
BEM ≠ KRG. Klar ableitbar aus ständiger Rechtsprechung des BAG und BVerwG, wonach BEM "frühzeitig" anzubieten ist, und natürlich aus § 74 SGB V (Stufenweise Wiedereingliederung während der AU). Ebenso BIH/BMAS. BEM = Prävention.
BIBB/BAuA-Befragung 2018
BIBB/BAuA-Faktenblatt 37
zur Umsetzung des BEM
Hier geht's zur aktuellen ➔ BEM-Umfrage
der BIH zur ordnungsgemäßen Information
der SBV bei sbM.
Viele Grüße
Albin Göbel
BEM und Information an die SBV
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Re: BEM und Information an die SBV
Hallo Duke,
ich habe mal etwas recherchiert wie es mit dem Informationsrecht der SBV aussieht und diese Übersicht einer Vielzahl von BEM-Urteilen hier gefunden - https://www.gesundheitsmanagement24.de/ ... anagement/
Hier findest Du im unteren Teil gut aufgelistet die BEM-Urteile. Ich selbst würde sagen, dass die SBV ebenso wie der Betriebsrat ein Informationsrecht hat und das nicht extra in einer BV aufgeührt sein muss, doch ich bib kein Jurist und würde auch auf Nummer "Sicher" gehen und nach Urteilen schauen, um das zu belegen und gut argumentieren zu können.
Ich drücke Dir die Daumen & wünsche viel Erfolg!
Andreas
ich habe mal etwas recherchiert wie es mit dem Informationsrecht der SBV aussieht und diese Übersicht einer Vielzahl von BEM-Urteilen hier gefunden - https://www.gesundheitsmanagement24.de/ ... anagement/
Hier findest Du im unteren Teil gut aufgelistet die BEM-Urteile. Ich selbst würde sagen, dass die SBV ebenso wie der Betriebsrat ein Informationsrecht hat und das nicht extra in einer BV aufgeührt sein muss, doch ich bib kein Jurist und würde auch auf Nummer "Sicher" gehen und nach Urteilen schauen, um das zu belegen und gut argumentieren zu können.
Ich drücke Dir die Daumen & wünsche viel Erfolg!
Andreas