Es gibt bei uns im Betrieb zumindest einen Aushang. Der quillt aber vor Stellenausschreibungen und anderen wichtigen und weniger wichtigen Veröffentlichungen über. Kurz gesagt, es fällt schwer da etwas zu finden. Selbst wenn man sucht.
Daneben gibt es gut gepflegte Intranetseiten in der die Firmenleitung regelmäßig informiert. Auch der Betriebsrat lädt da zum Beispiel zur Betriebsversammlung ein. Das Wahlausschreiben der JAV wird da auch immer veröffentlicht.
Muss die Einladung zur Wahlversammlung dann auch oder zumindest parallel über dieses Medium erfolgen?
Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
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AW: Wahl: Veröffentlichung der Wahlversammlung im Intranet?
Nein, die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung schreibt nicht vor, dass die Einladung (parallel) über das betriebliche Intranet erfolgen "muss". Der Aushang am "Schwarzen Brett" (bei unterschiedlichen Betriebsstätten entsprechend mehrfach) soll aber notwendig und regelmäßig auch ausreichend sein laut LAG Brandenburg vom 17.10.2003, 8 TaBV 7/03. Die Instanzenrechtsprechung und Fachliteratur sind da aber uneinheitlich. Zur Frage des Aushangs siehe auch WahlNAVI, Stichwort: Einladung zur Wahl.arcus hat geschrieben:Muss die Einladung zur Wahlversammlung… zumindest parallel über dieses Medium erfolgen?
In jedem Fall ist eine Einladung alleine per Intranet dann nicht ausreichend, wenn nicht alle Wahlberechtigen einen PC-Arbeitsplatz mit Intranetanschluss haben, etwa bei schwerbehinderten Reinigungskräften, Waldarbeitern, Fließbandarbeitern, um nur einige mögliche Berufsgruppen zu nennen. Definitiv nicht ausreichend ist eine alleinige Einladung per Intranet zur Wahlversammlung der Richterschaft nach § 24 SchwbVWO wegen entgegenstehendem Wortlaut, wonach "schriftlich oder durch Aushang" eingeladen werden muss. Ansonsten könnte man sich ganz schnell in beiden Fällen wegen einer solchen Formalie eine generelle Wahlanfechtung eingefangen und zwar unabhängig von den Wahlergebnissen!
Nicht ausreichend, da nicht barrierefrei, ist jedoch ein Aushang am "Schwarzen Brett" immer dann, wenn es z.B. blinde bzw. erheblich sehbehinderte Beschäftigte geben sollte. In diesem Fall muss neben dem Aushang barrierefreie Einladung für diesen Personenkreis sichergestellt werden, z.B. per eMail bzw. per Intranet im Textformat. Dies deshalb, da es sich bei der Barierefreiheit um einen ungeschriebenen Wahlrechtsgrundsatz handelt nach neuerer Fachliteratur.
Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung kann es aber durchaus generell zweckmäßig sein, daneben auch im betrieblichen Intranet einzuladen, vorzugsweise als vorlesbare Textdatei für blinde Menschen (BIH-Wahlbroschüre, Seite 46). Dann müsste aber auch das "Wahlergebnis" daneben im Intranet veröffentlicht werden nach der Fachliteratur und nicht nur die Einladung. In jedem Fall besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass die Einladung zur SBV-Wahl barrierefrei auch im Intranet veröffentlicht wird und zwar schon deswegen, weil auch die Bekanntmachungen zur JAV-Wahl dort veröffentlicht wurden, also aus Gleichbehandlungsgründen, da sonst willkürlich.
TIPPS: Einladung auf farbigem Papier drucken für das "Schwarze Brett"; dann springt der farbige Aushang dort erfahrungsgemäß auf dem ersten Blick sofort ins Auge. Dabei möglichst helle Papierfarbe wie etwa GELB oder HELLBLAU verwenden für einen hohen Kontrast. Rotes Papier ist generell eher ungeeignet für hohen Kontrast.
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
Vielen Dank für die Antwort. Auch wenn mir das Ergebnis nicht gefällt. Gerade für Schwerbehinderte sollten Einladungen zu Veranstaltungen/Versammlungen auf den üblichen Kommunikationswegen geschehen. Es kann nicht sein, dass Geschäftsleitung und Betriebsrat jeden "Pfurtz" im Intranet veröffentlichen und der Schwerbehinderte muss sich ans "Schwarze Brett bemühen " . Das muss dringend geändert werden.
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
Guten Tag,
nirgendwo ist festgelegt, wie ein Schwarzes Brett beschaffen sein muss oder auszusehen hat. In vielen Unternehmen übernimmt heute das Internet die Funktion des "Schwarzen Bretts" Wenn es sich um einen unternehmensüblichen Kommunikationsweg für betriebsöffentliche Mitteilungen handelt müsste das Intranet diese Aufgabe auch für die Veröffentlichung der Wahlversammlung übernehmen. Die Einladung soll meines Wissens "per Aushang oder in einer sonst geeigneten Form" erfolgen. Für mich als hochgradig Sehbehinderten ist ein Aushang keine geeignete Form, zumal die Vorlage für den Aushang sehr wahrscheinlich auf einem PC erstellt worden ist, die digitale Grundlage für eine Veröffentlichung im Intranet also unmittelbar gegeben ist. Die Entscheidung, ein digital erstelltes Dokument ausschliesslich per Ausdruck (Medienbruch) und damit als Aushang zugänglich zu machen, obwohl ein Intranet zur internen Kommunikation vorhanden ist, kann man als Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sehen. Deshalb meine ich, dass Intranet und konventioneller Aushang gleich zu stellen sind, wenn beide Veröffentlichungsformen üblicherweise praktiziert werden, das hieße im Sinne einer barrierefreien Informationsvermittlung, dass in beiden Medien informiert werden muss.
Freundliche Grüsse
Jan Dürrschnabel
nirgendwo ist festgelegt, wie ein Schwarzes Brett beschaffen sein muss oder auszusehen hat. In vielen Unternehmen übernimmt heute das Internet die Funktion des "Schwarzen Bretts" Wenn es sich um einen unternehmensüblichen Kommunikationsweg für betriebsöffentliche Mitteilungen handelt müsste das Intranet diese Aufgabe auch für die Veröffentlichung der Wahlversammlung übernehmen. Die Einladung soll meines Wissens "per Aushang oder in einer sonst geeigneten Form" erfolgen. Für mich als hochgradig Sehbehinderten ist ein Aushang keine geeignete Form, zumal die Vorlage für den Aushang sehr wahrscheinlich auf einem PC erstellt worden ist, die digitale Grundlage für eine Veröffentlichung im Intranet also unmittelbar gegeben ist. Die Entscheidung, ein digital erstelltes Dokument ausschliesslich per Ausdruck (Medienbruch) und damit als Aushang zugänglich zu machen, obwohl ein Intranet zur internen Kommunikation vorhanden ist, kann man als Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sehen. Deshalb meine ich, dass Intranet und konventioneller Aushang gleich zu stellen sind, wenn beide Veröffentlichungsformen üblicherweise praktiziert werden, das hieße im Sinne einer barrierefreien Informationsvermittlung, dass in beiden Medien informiert werden muss.
Freundliche Grüsse
Jan Dürrschnabel
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
Lieber Jan Dürrschnabel,
Ich kann Ihnen da nur zustimmen. Aber so ist das wenn nicht Schwerbehinderte den Schwerbehindertenvertrauensmann stellen. Deshalb lass ich mich jetzt auch als Kanditat aufstellen.
Ob eine Klage freilich Aussicht auf Erfolg hätte bin ich mir nicht sicher, denn zwei Arbeitsrechtler die ich kontaktiert habe sahen einen Aushang am Schwarzen Brett ebenfalls als ausreichend an.
Meine Frage ist nun was müssen wir Schwerbehinderten tun, damit das in unserem Sinn geändert wird.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich kann Ihnen da nur zustimmen. Aber so ist das wenn nicht Schwerbehinderte den Schwerbehindertenvertrauensmann stellen. Deshalb lass ich mich jetzt auch als Kanditat aufstellen.
Ob eine Klage freilich Aussicht auf Erfolg hätte bin ich mir nicht sicher, denn zwei Arbeitsrechtler die ich kontaktiert habe sahen einen Aushang am Schwarzen Brett ebenfalls als ausreichend an.
Meine Frage ist nun was müssen wir Schwerbehinderten tun, damit das in unserem Sinn geändert wird.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und vielen Dank für Ihre Unterstützung.
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
Muss man so eine Angelegenheit per Gerichtsbeschluss ändern lassen oder gibt's da andere Wege. Petition ect.
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
Hallo arcus,
ich kann mich ebenfalls der Auffassung von Herrn Dürrschnabel anschließen. Entscheidend ist doch letztendlich die Frage, was ist "betriebsüblich"? Nicht vergessen sollte man auch, dass der Zugang zur Wahl barrierefrei sein muss. Herr Dürrschnabel hat das ja schön beschrieben - Was nutzt ein Aushang den ein sehbehinderter Mensch gar nicht wahrnehmen kann? In Kenntnis der Zielgruppe und den damit verbundenen besonderen Anforderungen kann man solche Fakten nicht einfach ignorieren. Damit Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht dem Vorwurf aussetzen müssen, dass sie die Wahl blockieren würden, halte ich eher ein klärendes Gespräch für angebracht. Gerade der Betriebsrat sollte ein besonderes Interesse an einer ornungsgemäßen Durchführung haben und dieses Anliegen unterstüzen.
ich kann mich ebenfalls der Auffassung von Herrn Dürrschnabel anschließen. Entscheidend ist doch letztendlich die Frage, was ist "betriebsüblich"? Nicht vergessen sollte man auch, dass der Zugang zur Wahl barrierefrei sein muss. Herr Dürrschnabel hat das ja schön beschrieben - Was nutzt ein Aushang den ein sehbehinderter Mensch gar nicht wahrnehmen kann? In Kenntnis der Zielgruppe und den damit verbundenen besonderen Anforderungen kann man solche Fakten nicht einfach ignorieren. Damit Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht dem Vorwurf aussetzen müssen, dass sie die Wahl blockieren würden, halte ich eher ein klärendes Gespräch für angebracht. Gerade der Betriebsrat sollte ein besonderes Interesse an einer ornungsgemäßen Durchführung haben und dieses Anliegen unterstüzen.
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
Lieber Ulrich Römer,
Das sehe ich auch so. Leider hab ich auf meine e-mail Anfrage keine Antwort bekommen. Ich hab sogar auf das Thema Sehbehinderung hingewiesen. Ich werde also das persönliche Gespräch suchen.
Betriebsüblich ist, dass alles im Intranet veröffentlicht wird was am sog. Schwarzen Brett auch hängt. Mich ärgert einfach, dass gerade für eine Personengruppe die eh mit Einschränkungen leben muss nur per "schwarzem Brett" informiert wird.
Das sehe ich auch so. Leider hab ich auf meine e-mail Anfrage keine Antwort bekommen. Ich hab sogar auf das Thema Sehbehinderung hingewiesen. Ich werde also das persönliche Gespräch suchen.
Betriebsüblich ist, dass alles im Intranet veröffentlicht wird was am sog. Schwarzen Brett auch hängt. Mich ärgert einfach, dass gerade für eine Personengruppe die eh mit Einschränkungen leben muss nur per "schwarzem Brett" informiert wird.
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
... und hier noch die Rechtsgrundlage § 19 SchwbVWO als Argument im Gespräch:
Es geht also nur um die Frage, was ist tatsächlich "geeignet".§ 19 Vorbereitung der Wahl
(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein.
AW: Aushang /Veröffentlichung Wahlversammlung
Guten Tag,
das offene persönliche Gespräch ist sicher immer das erste Mittel der Wahl.
Wie sieht es mit der Unterstützung durch schwerbehinderte Kollegen aus?
Die sollten sich für Ihr Anliegen stark machen, etwa durch eine entsprechende Mail an den Wahlvorstand.
Sie können sich noch an die Rechtsberatung eines Verbands wenden, z.B. an die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gemeinnützige GmbH. Das ist eine gemeinsame Einrichtung von DBSV und DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf). Näheres finden Sie hier: http://tinyurl.com/njyx8kj.
Ich hoffe jedoch, dass Sie durch ein einvernehmliches, sachorientiertes Gespräch an Ihr Ziel kommen, ich drücke Ihnen die Daumen.
Jan Dürrschnabel
das offene persönliche Gespräch ist sicher immer das erste Mittel der Wahl.
Wie sieht es mit der Unterstützung durch schwerbehinderte Kollegen aus?
Die sollten sich für Ihr Anliegen stark machen, etwa durch eine entsprechende Mail an den Wahlvorstand.
Sie können sich noch an die Rechtsberatung eines Verbands wenden, z.B. an die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gemeinnützige GmbH. Das ist eine gemeinsame Einrichtung von DBSV und DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf). Näheres finden Sie hier: http://tinyurl.com/njyx8kj.
Ich hoffe jedoch, dass Sie durch ein einvernehmliches, sachorientiertes Gespräch an Ihr Ziel kommen, ich drücke Ihnen die Daumen.
Jan Dürrschnabel