Neuwahl der SBV in Verbindung mit der Betriebsratswahl

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Anonymous

Neuwahl der SBV in Verbindung mit der Betriebsratswahl

Beitrag von Anonymous »

Hallo
Im November 2012 wurde in unserem Unternehmen erstmalig eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.
Die nächsten Betriebsratswahlen finden im Frühjahr 2014 statt.

Ist es korrekt dass die SBV " zwangsläufig " , in Verbindung mit der BR Wahl, neu gewählt werden muss ? ( Hörten wir auf einer BR Versammlung)
Dieses würde ja dem vorgegebenem Wahltermin 01.10. - 30.11. alle vier Jahre wiedersprechen.
Danke für Info
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Neuwahl der SBV in Verbindung mit der Betriebsratswahl?

Beitrag von albin.göbel »

... SBV-Wahl "zwangsläufig" i.V.m. der BR-Wahl?
Ist wahlrechtlicher Müll ohne Substanz!

Die SBV ist rechtlich eine eigenständige Interessen­ver­tre­tung neben dem Be­triebs­rat oder Personalrat mit eigenem Wahl­recht und eigener Regelwahlzeit nach § 94 Absatz 5 SGB IX mit festen Wahlterminen.

Diese haltlose bzw. frei erfundene Be­haup­tung, dass die SBV zwangsläufig im zeitlichen Zusammenhang mit dem Be­triebs­rat zu wählen sei, das entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Eine solche SBV-Wahl im Frühjahr 2014 wäre daher definitiv von Anfang an unwirksam und nichtig!

Ausnahmen (MVG-EKD)
Die Vertrauensperson ist allerdings im kirchlichen Bereich in einem anderen Regelwahlzeitraum zusammen mit der Mitarbeitervertretung zu wählen nach eigenständigem kirchlichem Wahlrecht jedenfalls nach MVG-EKD. Diese MAV-Regelwahlen nach EKD-Kirchenrecht finden jedoch abweichend von den BR-Wahlen in anderen Zeiträumen statt zumindest nach MVG-EKD. Dieser Regelzeitraum liegt zwischen dem 1. Januar und 30. April alle 4 Jahre.

Zu abweichenden Wahlterminen siehe z.B. ferner § 50 Absatz 5 MVG.Württemberg („zeitgleich“) - sowie § 17 Absatz 2 der WahlO MVG.Württemberg, wonach für die Wahl der Ver­trau­ens­person der Schwerbehinderten die „Vorschriften dieser Wahlordnung“ über die Wahlen der Mitarbeitervertretungen entsprechend gelten. Vgl. auch Glossar auf reha-recht

Viele Grüße
Albin Göbel
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