Hallo
Im November 2012 wurde in unserem Unternehmen erstmalig eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.
Die nächsten Betriebsratswahlen finden im Frühjahr 2014 statt.
Ist es korrekt dass die SBV " zwangsläufig " , in Verbindung mit der BR Wahl, neu gewählt werden muss ? ( Hörten wir auf einer BR Versammlung)
Dieses würde ja dem vorgegebenem Wahltermin 01.10. - 30.11. alle vier Jahre wiedersprechen.
Danke für Info
Neuwahl der SBV in Verbindung mit der Betriebsratswahl
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Neuwahl der SBV in Verbindung mit der Betriebsratswahl?
Ist wahlrechtlicher Müll ohne Substanz!... SBV-Wahl "zwangsläufig" i.V.m. der BR-Wahl?
Die SBV ist rechtlich eine eigenständige Interessenvertretung neben dem Betriebsrat oder Personalrat mit eigenem Wahlrecht und eigener Regelwahlzeit nach § 94 Absatz 5 SGB IX mit festen Wahlterminen.
Diese haltlose bzw. frei erfundene Behauptung, dass die SBV zwangsläufig im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsrat zu wählen sei, das entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Eine solche SBV-Wahl im Frühjahr 2014 wäre daher definitiv von Anfang an unwirksam und nichtig!
Ausnahmen (MVG-EKD)
Die Vertrauensperson ist allerdings im kirchlichen Bereich in einem anderen Regelwahlzeitraum zusammen mit der Mitarbeitervertretung zu wählen nach eigenständigem kirchlichem Wahlrecht jedenfalls nach MVG-EKD. Diese MAV-Regelwahlen nach EKD-Kirchenrecht finden jedoch abweichend von den BR-Wahlen in anderen Zeiträumen statt zumindest nach MVG-EKD. Dieser Regelzeitraum liegt zwischen dem 1. Januar und 30. April alle 4 Jahre.
Zu abweichenden Wahlterminen siehe z.B. ferner § 50 Absatz 5 MVG.Württemberg („zeitgleich“) - sowie § 17 Absatz 2 der WahlO MVG.Württemberg, wonach für die Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten die „Vorschriften dieser Wahlordnung“ über die Wahlen der Mitarbeitervertretungen entsprechend gelten. Vgl. auch Glossar auf reha-recht
Viele Grüße
Albin Göbel