Eine Frage zum vereinfachten Wahlverfahren?
Ein Bewerber (nicht wahlberechtigt) der vorgeschlagen wird innerhalb der Wahlversammlung, muss dieser zwingend vor Ort sein, oder kann er schriftlich erklären: Im Falle das ich vorgeschlagen bzw. gewählt werde, erkläre ich mich mit der Wahl einverstanden!
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, wir wählen am 01.10.
LG
zander Beiträge: 1Registriert: Freitag 26. September 2014, 07:01
veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Persone
AW: veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Per
Hallo zander,
die Einverständniserklärung vor der Wahl gibt es nur im förmlichen Verfahren. Im vereinfachten Verfahren reicht es, wenn der Gewählte das Amt nach der Wahl annimmt bzw. nicht ablehnt.
Um Mißverständnisse im Vorfeld auzuräumen ist aber die vorgeschlagene Erklärung sicher ein guter Weg. Nichts wäre ärgerlicher als eine Wahl die der Gewählte dann nicht annehmen will. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Grundlage aber das ist kein Problem. Unabhängig davon würde ich nach der Wahl trotzdem noch diese Benachrichtigung übergeben.
die Einverständniserklärung vor der Wahl gibt es nur im förmlichen Verfahren. Im vereinfachten Verfahren reicht es, wenn der Gewählte das Amt nach der Wahl annimmt bzw. nicht ablehnt.
Um Mißverständnisse im Vorfeld auzuräumen ist aber die vorgeschlagene Erklärung sicher ein guter Weg. Nichts wäre ärgerlicher als eine Wahl die der Gewählte dann nicht annehmen will. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Grundlage aber das ist kein Problem. Unabhängig davon würde ich nach der Wahl trotzdem noch diese Benachrichtigung übergeben.
AW: veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Per
Danke für die Antwort, leider ist die Frage des "Vor Ort sein zu müssen" nicht eindeutig beantwortet.
Wäre schön explizit dazu eine Antwort zu bekommen.
MfG
Zander
Wäre schön explizit dazu eine Antwort zu bekommen.
MfG
Zander
AW: veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Per
Nein, der Gewählte muss am Wahltag nicht anwesend sein.