veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Persone

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zander

veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Persone

Beitrag von zander »

Eine Frage zum vereinfachten Wahlverfahren?
Ein Bewerber (nicht wahlberechtigt) der vorgeschlagen wird innerhalb der Wahlversammlung, muss dieser zwingend vor Ort sein, oder kann er schriftlich erklären: Im Falle das ich vorgeschlagen bzw. gewählt werde, erkläre ich mich mit der Wahl einverstanden!

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, wir wählen am 01.10.

LG
zander Beiträge: 1Registriert: Freitag 26. September 2014, 07:01






Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Per

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo zander,
die Einverständniserklärung vor der Wahl gibt es nur im förmlichen Verfahren. Im vereinfachten Verfahren reicht es, wenn der Gewählte das Amt nach der Wahl annimmt bzw. nicht ablehnt.
Um Mißverständnisse im Vorfeld auzuräumen ist aber die vorgeschlagene Erklärung sicher ein guter Weg. Nichts wäre ärgerlicher als eine Wahl die der Gewählte dann nicht annehmen will. Dafür gibt es zwar keine gesetzliche Grundlage aber das ist kein Problem. Unabhängig davon würde ich nach der Wahl trotzdem noch diese Benachrichtigung übergeben.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
zander

AW: veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Per

Beitrag von zander »

Danke für die Antwort, leider ist die Frage des "Vor Ort sein zu müssen" nicht eindeutig beantwortet. :|

Wäre schön explizit dazu eine Antwort zu bekommen.

MfG

Zander
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: veinfachtes Wahlverfahren - Wahl von nur "Wählbaren" Per

Beitrag von Ulrich.Römer »

Nein, der Gewählte muss am Wahltag nicht anwesend sein.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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