Wahl Bezirksschwerbehindertenvertretung räumliche Entfernung

albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Wahl überörtliche SBV - zwei Wahlberechtigte

Beitrag von albin.göbel »

miguel hat geschrieben:Gilt jetzt dieser BAG-Beschluss vom 23.07.2014 auch für die Wahl von Gesamtschwerbehindertenvertretung...?
JA, der äußerst weitreichende BAG-Beschluss vom 23.07.2014, 7 ABR 61/12, ist gleichermaßen auch bedeutsam für die Wahlenen aller in § 22 SchwbVWO genannten überörtlichen Schwerbehindertenvertretungen in der Privatwirtschaft (GSBV + KSBV) und dem öffentlichen Dienst (GSBV + BSBV + HSBV) nach dem Schrifttum (Behindertenrecht 2015, Seite 22-26). Die Grundsätze des BAG-Beschlusses gelten demnach auch für Wahlen der Gesamtschwerbehindertenvertretung in der Privatwirtschaft und für die Gesamtschwerbehindertenvertretung im öffentlichen Dienst.

Er ist außerdem darüber hinaus aus meiner Sicht gleichfalls relevant beispielsweise für die Wahlen der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der Richterschaft nach § 27 SchwbVWO. Wendet man die Grundsätze des BAG-Beschlusses konsequent an, dann muss auch hier förmlich gewählt werden, sofern keine räumliche Nähe besteht.

Viele Grüße
Albin Göbel
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