danke für die "Blumen", wird mir doch sonst gerne mal juristische Unverständlichkeit nachgesagt....
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Allerdings mißt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung einem Einzelverbindungsnachweis mit einer plausiblen Gesprächslänge durchaus Indizcharakter zu.Vor dem Arbeitsgericht wäre eine Telefonnotiz jedenfalls immer angreifbar.