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- Sonntag 10. August 2014, 12:51
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Stellvertreter Förmliches Wahlverfahren
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AW: Stellvertreter Förmliches Wahlverfahren
Hallo dija, das ist ja klasse, wenn es so viele Bewerber gibt. Diese müssen dann einfach nur auf mehrere Wahlvorschläge jeweils bis zur Zahl der zu wählenden Stellvertreter verteilt werden. Beispiel: es sollen zwei Stellvertreter gewählt werden und es gibt fünf Bewerber, dann müssen diese auf mindes...
- Donnerstag 7. August 2014, 22:48
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfahren
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2673
- Donnerstag 7. August 2014, 22:46
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Schwerbehindertenwahl
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AW: Schwerbehindertenwahl
Hallo Dirk, das kommt ganz auf die Art des Firmenzusammenschlusses an. Nachdem nur eine SBV übrig ist gehe ich nicht von einem gleichberechtigten Zusammenschluss sondern von einer Übernahme der zwei anderen Betriebe aus. In diesen anderen Betrieben ist dann das Amt der SBV durch diese Übernahme vorz...
AW: Briefwahl
Hallo Herr Hörer, ja klar, das ist möglich. Der Wahlvorstand kann die Briefwahl generell für alle oder auch nur für einzelne Standorte beschließen. In Ihrem Fall wäre es also auch möglich an einem Standort ein Wahllokal einzurichten und die Wahlberechtigten des anderen Standortes wählen nur per Brie...
- Donnerstag 7. August 2014, 11:06
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfahren
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AW: Widersprüchliche Informationenn zum korrekten Wahlverfah
Hallo Frau Kirchhoff, für das vereinfachte Wahlverfahren müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Weniger als 50 Wahlberechtigte und Räumlich nicht weit auseinanderliegende Teile Voraussetzung Ziffer 1 ist mit 29 Wahlberechtigten erfüllt. Somit ist also noch die räumliche Entfernung als weitere Vor...
- Mittwoch 6. August 2014, 11:09
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Erstmals betriebliche Schwerbehindertenvertretung
- Antworten: 2
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AW: Erstmals betriebliche Schwerbehindertenvertretung
Hallo Bernd,
Der Wahlvorstand muss nicht aus dem Kreis der Wahlberechtigten gebildet werden. Wenn die Wahlberechtigten einverstanden sind, kann das natürlich auch der bewährte Wahlvorstand der BR-Wahl machen.
Der Wahlvorstand muss nicht aus dem Kreis der Wahlberechtigten gebildet werden. Wenn die Wahlberechtigten einverstanden sind, kann das natürlich auch der bewährte Wahlvorstand der BR-Wahl machen.
- Dienstag 5. August 2014, 20:19
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Wahlberechtigt, trotz Homeoffice-Arbeitsplatz?
- Antworten: 2
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AW: Wahlberechtigt, trotz Homeoffice-Arbeitsplatz?
Hallo claudinchen2711, Nein, das ist nicht richtig. Natürlich dürfen auch Mitarbeiter von Tele-Arbeitsplätzen mitwählen. Sie sind ganz "normale" Beschäftigte. Nicht zu verwechseln ist das allerdings mit den Heimarbeitern, die haben keinen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb. Sie zählen deshalb ...
- Montag 4. August 2014, 12:02
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Frage in Bezug auf das vereinfachte bzw. förmliche Wahlverfa
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AW: Frage in Bezug auf das vereinfachte bzw. förmliche Wahlv
Hallo mabi, ob mehrere Teile eines Unternehmens einen Betrieb bilden, in dem gemeinsam eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wird, richtet sich gemäß § 97 Absatz 1 Satz 2 SGB IX nach dem Betriebsverfassungs- beziehungsweise Personalvertretungsrecht. Da es in allen drei Betrieben (Niederlassungen?...
- Dienstag 29. Juli 2014, 21:06
- Forum: SBV WAHL
- Thema: Einsicht in Liste der Wahlberechtigten
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AW: Einsicht in Liste der Wahlberechtigten
Hallo Frau Diezel, zu 1.: Der Nachweis kann nur erbracht werden, indem der potentielle Wahlbewerber seine Kandidatur glaubhaft und überzeugend vorträgt. Wenn dieser dann keinen Wahlvorschlag einreicht hat er entweder gelogen oder ist an den Stützunterschriften gescheitert. zu 2.: Nein, weitere Recht...
- Dienstag 29. Juli 2014, 14:16
- Forum: SBV WAHL
- Thema: SVB Wahl 2014
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AW: SVB Wahl 2014
Nur damit es nicht zu Mißverständnissen kommt, wer da nun mitgezählt wird: 1 Mitarbeiter/in zu 60 % Schwerbehindert -> OK: 1x 2 Mitarbeiter/in zu 50% Schwerbehindert -> OK: 2x 1 Mitarbeiter/in zu 40 Behinderung o. Ausgl -> GdB 40 ohne Gleichstellung = nicht OK: 0x 1 Mitarbeiter/in zu 40 Gleichgest. ...