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- Mittwoch 24. April 2013, 11:16
- Forum: Schwerbehindertenvertretung
- Thema: umsetzung
- Antworten: 4
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umsetzung
Hallo, in § 95 Abs. 2 SGB IX heißt es unverzüglich, also muss die Unterrichtung ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Sollte eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber nicht funktionieren, ist ein Gespräch zwischen Schwerbehindertenvertretung und Geschäftsführung sicherlich der richtige Weg. Ist hierb...