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- Montag 9. September 2024, 11:56
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV) Besitzstand
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Re: Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV) Besitzstand
Auch wenn eine berechtigte Person Leistungen nach dem Kapitel 23 des SGB XIV erhält (insb. die Geldleistung nach § 144 SGB XIV, ist eine Neufeststellung möglich, wenn sich die Schädigungsfolgen und/oder der GdS erheblich verbessern oder verschlechtern. das ist in § 149 SGB XIV geregelt. In diesem Fal ...