Einladen kann man die BEM-berechtigte Person ja immer, wenn die Rente nicht gerade übermorgen bevorsteht.
Falls die Rente bevorsteht, lehnt der Arbeitnehmer i.d.R. ab.
Sollte der Arbeitnehmer trotzdem ein BEM wünschen... warum nicht?
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- Mittwoch 27. März 2024, 15:35
- Forum: Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Thema: BEM bei voraussichtlichem Renteneintritt führen?
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