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- Freitag 2. Februar 2024, 07:39
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Verletzung der Fürsorgepflicht und Psych. Druck v.S. des AG
- Antworten: 7
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Re: Verletzung der Fürsorgepflicht und Psych. Druck v.S. des AG
Hallo eine mündl. Kündigung ist nicht rechtsgültig. Auch muss der AG das Integrationsamt über eine Kündigung Informieren. Ohne eine schriftliche Freistellung sollten Sie in jedem Fall weiter zur Arbeit gehen und Ihre Arbeitskraft anbieten, um Ihren Vergütungsanspruch nicht zu verlieren und keine Abma ...