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von _Thomas_
Freitag 2. Februar 2024, 07:39
Forum: Online-Beratung
Thema: Verletzung der Fürsorgepflicht und Psych. Druck v.S. des AG
Antworten: 7
Zugriffe: 4722

Re: Verletzung der Fürsorgepflicht und Psych. Druck v.S. des AG

Hallo eine mündl. Kündigung ist nicht rechtsgültig. Auch muss der AG das Integrationsamt über eine Kündigung Informieren. Ohne eine schriftliche Freistellung sollten Sie in jedem Fall weiter zur Arbeit gehen und Ihre Arbeitskraft anbieten, um Ihren Vergütungsanspruch nicht zu verlieren und keine Abma ...