Die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt sollte mit der Schwerbehindertenvertretung/Vertrauensperson(Arbeitnehmer), Inklusionsbeauftragten(Arbeitgeber) und schwerbehinderter Person erfolgen.
Das hier einer allein tätig wird, ist so nicht gewollt vom Gesetzgeber. Soweit ich richtig informiert bin.
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- Mittwoch 23. Juni 2021, 09:32
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
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