Hallo Mephisto,
nur wenn die fachliche Eignung offensichtich nicht gegeben ist, kann man von einer Einladung zum Vorstellungsgespräch absehen. Hier sollte im Zweifel lieber einmal mehr eingeladen werden, statt sich dem Risiko einer Schadensersatzklage nach dem AGG auszusetzen.
Grüße Christian Vedder
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- Donnerstag 22. Oktober 2015, 11:57
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Einladung zum Vorstellungsgespräch ÖD
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- Donnerstag 27. August 2015, 21:49
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Aufhebungsvertrag
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AW: Aufhebungsvertrag
Hallo Rena, da will wohl keine nicht so recht ran, an die vielleicht zu umfangreich und ohne ausreichende Hintergrundinfos gestellten Fragen. fiktive Kündigungsfrist liegt m.W. bei 12 Monaten. Sperrzeit bzw. Ruhezeit kann nur das Arbeitsamt verbindlich beantworten. Der Arbeitgeber kann hier im Vorfe...
- Freitag 21. August 2015, 13:42
- Forum: Schwerbehindertenvertretung
- Thema: Kürzung der Dauer der Schwerbehinderung im Ausweis
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AW: Kürzung der Dauer der Schwerbehinderung im Ausweis
Hallo Herr Göbel,
einsame Spitze Ihre Recherche und der Beitrag!
Danke an Sie von meiner Seite.
Grüße
Christian Vedder
einsame Spitze Ihre Recherche und der Beitrag!
Danke an Sie von meiner Seite.
Grüße
Christian Vedder
- Donnerstag 20. August 2015, 09:46
- Forum: Arbeitsmarkt
- Thema: Abmahnung bei Alkoholsucht
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AW: Abmahnung bei Alkoholsucht
Hallo VoBa,
nach § 84 Absatz 1 SGB IX ist die SBV einzuschalten und auch das Integrationsamt.
Grüße
Christian Vedder
nach § 84 Absatz 1 SGB IX ist die SBV einzuschalten und auch das Integrationsamt.
Grüße
Christian Vedder
- Mittwoch 19. August 2015, 16:45
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Hilfe bei Schwierigkeiten mit Arbeitgeber
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AW: Hilfe bei Schwierigkeiten mit Arbeitgeber
Hallo Saitenschwinger, was ist das denn für ein IFD?? Dann bitten Sie diesen sich gemeinsam mit Ihnen sich an den zuständigen Sachbearbeiter beim Integrationsamt zu wenden. Es ist doch absehbar, dass hier was schief läuft und früher oder später das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Grüße Christian Ve...
- Dienstag 18. August 2015, 17:57
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
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AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
Für eine Reduzierung der Arbeitszeit darf es keinen Ausgleich in Geld durch das Integrationsamt geben. Falls Ihr Mann reduzieren will oder gar aus gesundheitlichen Gründen muss, dann wird das wohl in der Folge auch eine Gehaltsreduzierung geben.
Grüße Christian Vedder
Grüße Christian Vedder
- Dienstag 18. August 2015, 14:17
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
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AW: Leistungen für Arbeitgeber trotz voller Arbeitsleistung von Schwerbehinderten?
Hallo margharetha63, alleine eine anerkannte Schwerbehinderung führt nicht zu Personalkostenzuschüssen seitens des Integrationsamtes. Dies setzt eine Einschätzung der Arbeitsleistung voraus und wird häufig unter Beteiligung des Integrationsfachdienstes oder des Technischen Beratungsdienstes ermittel...
- Dienstag 11. August 2015, 22:34
- Forum: Schwerbehindertenvertretung
- Thema: Gleichstellung
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AW: Gleichstellung
Ich frage mich wie es ein Beamter geschafft hat, eine Gleichstellung zu erhalten? Bei der zunehmend restriktiven Entscheidungspraxis der Agentur für Arbeit! Vermehrt gibt es Ablehnungen, auch der Hinweis, dass die Gleichstellung die Eintrittskarte in die Förderwelt der Integrationsämter ist, wird ig...
- Dienstag 11. August 2015, 22:01
- Forum: Online-Beratung
- Thema: Mehrarbeit
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AW: Mehrarbeit
Nur am Rande sei erwähnt, dass es sich auch um einen Verstoß gegen die Grenze von täglich maximal 10 Stunden handelt! Als Verkaufsfahrerin fällt man ja nicht unter die Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz für Polizei, Feuerwehr,.... . Wie wohl ein Arbeitgeber - der sowas toleriert oder gar verlan...
- Montag 10. August 2015, 22:42
- Forum: Schwerbehindertenvertretung
- Thema: Stellvertreter/Schwerbehindertenversammlung
- Antworten: 3
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AW: Stellvertreter/Schwerbehindertenversammlung
Spannende Frage,
das wär in der Tat zu diskutieren, immerhin ist er gewählt! Ob da wirklich die Verhinderungsregelung greift, bin mir unsicher, aber auch auf 'auf dünnem Eis'. Haben Sie ein Urteil oder Kommentar zur Ihrer Meinung Herr Günther?
Grüße Christian Vedder
das wär in der Tat zu diskutieren, immerhin ist er gewählt! Ob da wirklich die Verhinderungsregelung greift, bin mir unsicher, aber auch auf 'auf dünnem Eis'. Haben Sie ein Urteil oder Kommentar zur Ihrer Meinung Herr Günther?
Grüße Christian Vedder