Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Unterstützte Beschäftigung
Unterstützte Beschäftigung
Betriebliche Qualifizierung
Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grundsatz "Erst platzieren, dann qualifizieren".
Die Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung, für die in der Regel die Bundesagentur für Arbeit als Kostenträger zuständig ist. Die Qualifizierungsphase dauert in der Regel bis zu zwei Jahre.
Berufsbegleitung
Wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht ist und eine weitergehende Unterstützung benötigt wird, kann das Integrations- und Inklusionsamt eine Berufsbegleitung – zum Beispiel durch einen Integrationsfachdienst – fördern. Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen.