Eine junge Frau liest einen Brief und lächelt.

Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer/innen

Individuelle Beratung durch die Integrations- und Inklusionsämter

Individuelle Beratung durch die Integrations- und Inklusionsämter

Die Integrations- und Inklusionsämtern unterstützen bei: 

 

  • Technischen Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse schwer­behinderter Arbeit­nehmer zugeschnitten sind und die sie benötigen, um ihre beruflichen Auf­gaben erfüllen zu können
  • Arbeitsassistenzen als arbeits­bezogene, personale Hilfe­stellung für schwer­behinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungs­bedarf
  • Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern, zum Beispiel bei Gesprächen mit der Schwer­behinderten­vertretung, bei Kündigungs­verhandlungen oder bei inner­betrieblichen Qualifizierungs­maßnahmen
  • Beruflichen Weiterbildungen, um die beruflichen Kennt­nisse zu erhalten oder weiter­zuentwickeln
  • Kraftfahrzeugen, wenn es zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungs­platzes erforderlich ist, sowie behinderungs­bedingt not­wendige Zusatz­ausrüstung und – abhängig vom Ein­kommen – der Erwerb eines Führer­scheins
  • Beruflichen Existenzen bei Gründung und Erhaltung einer beruflichen Selbst­ständigkeit, wenn die entsprechenden Vor­aussetzungen erfüllt werden

 

 

Weitere Informationen

zu finanziellen Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter
Mann mit Taschenrechner und Kugelschreiber in der Hand am Schreibtisch.

Finanzielle Leistungen an Arbeit­geber

Zuschüsse, Darlehen, Prämien? Das Integrations- und Inklusions­amt berät Arbeit­geber, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist.

Helle Deertz sitzt am Schreibtisch und unterhält sich mit einer Kollegin.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für finanzielle Hilfe sind klar verteilt: Die Rehabilitations­träger vergeben Rehabilitations­leistungen und die Integrations- und Inklusions­ämter verwalten die Begleitende Hilfe im Arbeits­leben.