Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer/innen
Individuelle Beratung durch die Integrations- und Inklusionsämter
Individuelle Beratung durch die Integrations- und Inklusionsämter
Die Integrations- und Inklusionsämtern unterstützen bei:
- Technischen Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer zugeschnitten sind und die sie benötigen, um ihre beruflichen Aufgaben erfüllen zu können
- Arbeitsassistenzen als arbeitsbezogene, personale Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf
- Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern, zum Beispiel bei Gesprächen mit der Schwerbehindertenvertretung, bei Kündigungsverhandlungen oder bei innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen
- Beruflichen Weiterbildungen, um die beruflichen Kenntnisse zu erhalten oder weiterzuentwickeln
- Kraftfahrzeugen, wenn es zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, sowie behinderungsbedingt notwendige Zusatzausrüstung und – abhängig vom Einkommen – der Erwerb eines Führerscheins
- Beruflichen Existenzen bei Gründung und Erhaltung einer beruflichen Selbstständigkeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden