Mann mit Taschenrechner und Kugelschreiber in der Hand am Schreibtisch.

Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber

Hilfsangebote der Integrations- und Inklusions­ämter

Hilfsangebote der Integrations- und Inklusions­ämter

Nach individueller Beratung unterstützen die Integrations- und Inklusionsämter bei: 

 

  • Investitionen in die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungs­plätze: Gefördert werden Investitionen, die ein Arbeit­geber auch bei der Einstellung nicht behinderter Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer vornehmen würde
  • Behinderungs­gerechter Einrichtung von Arbeits­plätzen, inklusive technischer Aus­stattung: Die Förderung kann über den einzelnen Arbeits­platz hinausgehen und zum Beispiel die behinderungs­gerechte Gestaltung von Zugängen und Sozial­räumen mit­einschließen
  • Außer­gewöhnlichen Belastungen bei der Beschäftigung eines schwer­behinderten Menschen: zum Beispiel bei behinderungs­bedingt verminderter Arbeits­leistung oder bei zusätzlichem Aufwand für Betreuung und Anleitung der/des Betroffenen
  • Ausbildung von jungen, behinderten Menschen: In bestimmten Fällen können Ausbildungs­gebühren oder andere Kosten für die Berufs­ausbildung übernommen werden

 

Weitere Informationen

zu finanziellen Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter
Helle Deertz sitzt am Schreibtisch und unterhält sich mit einer Kollegin.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für finanzielle Hilfe sind klar verteilt: Die Rehabilitations­träger vergeben Rehabilitations­leistungen und die Integrations- und Inklusions­ämter verwalten die Begleitende Hilfe im Arbeits­leben.

Eine junge Frau liest einen Brief und lächelt.

Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer/innen

Zuschüsse, Darlehen oder Sach­leistung? Das Integrations­amt berät Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer gerne, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist.