Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber
Hilfsangebote der Integrations- und Inklusionsämter
Hilfsangebote der Integrations- und Inklusionsämter
Nach individueller Beratung unterstützen die Integrations- und Inklusionsämter bei:
- Investitionen in die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze: Gefördert werden Investitionen, die ein Arbeitgeber auch bei der Einstellung nicht behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vornehmen würde
- Behinderungsgerechter Einrichtung von Arbeitsplätzen, inklusive technischer Ausstattung: Die Förderung kann über den einzelnen Arbeitsplatz hinausgehen und zum Beispiel die behinderungsgerechte Gestaltung von Zugängen und Sozialräumen miteinschließen
- Außergewöhnlichen Belastungen bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen: zum Beispiel bei behinderungsbedingt verminderter Arbeitsleistung oder bei zusätzlichem Aufwand für Betreuung und Anleitung der/des Betroffenen
- Ausbildung von jungen, behinderten Menschen: In bestimmten Fällen können Ausbildungsgebühren oder andere Kosten für die Berufsausbildung übernommen werden