Finanzielle Förderung
Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben der Integrations- und Inklusionsämter unterstützt Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen. Sie soll sowohl Arbeitsplätze sichern als auch neue Arbeitsverhältnisse schaffen.
Ermessensleistungen
Die meisten finanziellen Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter sind sogenannte Ermessensleistungen. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch und sie sind nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe möglich.
Neben der finanziellen Förderung kommen Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen auch die Beratungsdienstleistungen zugute, zum Beispiel durch die Integrationsfachdienste.