Finanzielle Förderung

Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen

 

Die Begleitende Hilfe im Arbeits­leben der Integrations- und Inklusions­ämter unterstützt Arbeit­geber und schwer­behinderte Menschen mit finanziellen Leistungen. Sie soll sowohl Arbeits­plätze sichern als auch neue Arbeits­verhältnisse schaffen.

 

Ermessens­leistungen

Die meisten finanziellen Leistungen der Integrations- und Inklusions­ämter sind sogenannte Ermessens­leistungen. Auf sie besteht kein Rechts­anspruch und sie sind nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichs­abgabe möglich.

Neben der finanziellen Förderung kommen Arbeit­gebern und schwer­behinderten Menschen auch die Beratungs­dienst­leistungen zugute, zum Beispiel durch die Integrations­fach­dienste.

Finanzielle Leistungen im Überblick

Helle Deertz sitzt am Schreibtisch und unterhält sich mit einer Kollegin.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für finanzielle Hilfe sind klar verteilt: Die Rehabilitations­träger vergeben Rehabilitations­leistungen und die Integrations- und Inklusions­ämter verwalten die Begleitende Hilfe im Arbeits­leben.

Mann mit Taschenrechner und Kugelschreiber in der Hand am Schreibtisch.

Finanzielle Leistungen an Arbeit­geber

Zuschüsse, Darlehen, Prämien? Das Integrations- und Inklusions­amt berät Arbeit­geber, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist.

Eine junge Frau liest einen Brief und lächelt.

Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer/innen

Zuschüsse, Darlehen oder Sach­leistung? Das Integrations­amt berät Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer gerne, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist.

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Technischer Beratungsdienst

Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst der Integrations- und Inklusionsämter. Die beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure dort kennen sich aus in Fragen der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster Behinderungen. 

Behinderter Rollstuhlfahrer in einer Werkhalle mit seinem Kollegen.

Integrationsfachdienst

Die individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber ist das Kernstück der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Integrations- und Inklusionsämter nutzen dafür die Dienste Dritter, die der Integrationsfachdienste.