Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Beratungsstellen inklusiver Arbeitsmarkt
Beratungsstellen inklusiver Arbeitsmarkt
EAA: Eine Anlaufstelle für alle Ihre Anliegen
Wir beraten Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten.Frau Horn-Pittroff, warum wurden die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) eingerichtet? Die Unterstützungsmöglichkeiten, die Menschen mit einer Behinderung in Deutschland erhalten können, sind sehr vielfältig. Die Förderlandschaft umfasst verschiedene Träger mit unterschiedlichen Portfolios, zum Beispiel die Rentenversicherungsträger, die Agentur für Arbeit oder eben die Integrationsämter. Für Unternehmer, die nicht täglich mit diesen Förderwegen zu tun haben, gestaltet sich dieser Prozess unübersichtlich.
Und die neuen Einheitlichen Ansprechstellen sollen hier ansetzen? Ja genau. Die Einheitlichen Ansprechstellen können nicht alles wissen, aber sie wissen, wer es wissen kann. Das heißt, sie erfüllen eine Lotsenfunktion, um die Arbeitgeber schnell und unkompliziert dorthin zu führen, wo die jeweiligen Unterstützungs- und Förderangebote verortet sind. Sie unterstützen den Arbeitgeber auch bei der Beantragung von Leistungen.
Was steht denn bei den Beratungsstellen besonders im Fokus? Das ist ganz klar das Know-How: Die Beraterinnen und Berater kennen sich sehr gut mit der Förderlandschaft aus und können somit passgenau den richtigen Ansprechpartner für das Anliegen vermitteln. Aber auch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Baustein: Nur wenn Betriebe wissen, dass es diese Ansprechstellen gibt, können sie diese auch in Anspruch nehmen. Gleichzeitig müssen leider immer noch bestehende Vorurteile gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen abgebaut werden. Wichtig ist außerdem, dass ein gutes Inklusionsnetzwerk aufgebaut werden muss, damit Betrieben schnelle und unbürokratische Unterstützung ermöglicht werden kann.
Erklärfilm: Ihr Weg in den inklusiven Arbeitsmarkt
Wie hilft Ihnen Ihre Einheitliche Ansprechstelle konkret?
Keine Sorge! Bedenken von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entkräftet
Die Einstellungvon Menschen mit Behinderung ist weniger kompliziert, als manche Arbeitgeber glauben. Es gelten lediglich ein paar Besonderheiten – zum Beispiel im Rahmen der Fürsorgepflicht oder bei Maßnahmen zur Prävention. Und die sehen je nach Tätigkeit und Behinderungsart etwas unterschiedlich aus. Deshalb berät Sie Ihre Ansprechstelle kostenfrei und unabhängig und begleitet Sie konkret durch den Einstellungsprozess.
Gerade in kleineren Unternehmen ist oft keine Personalabteilung vorhanden, die sich um den Einstellungsprozess mit seinen speziellen Fragestellungen kümmern kann – zum Beispiel hinsichtlich arbeitsrechtlicher Regelungen. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber? Welche Möglichkeiten, Unterstützungsangebote und Vorteile gibt es für meinen Betrieb? Ihr Integrations- bzw. Inklusionsamt lässt Sie mit Ihren Überlegungen nicht allein: Auf diesem Arbeitgeberportal finden Sie unter „Aufgaben und Leistungen“ einen Überblick über konkrete Hilfen. Oder Sie vernetzen sich mit Ihrer Ansprechstelle und erhalten eine individuelle Beratung. Ihren Kontakt finden Sie hier.
Das stimmt so nicht: Selbstverständlich kann auch ein Mensch mit Schwerbehinderung aus seinem Job ausscheiden. Dabei muss allerdings der Besondere Kündigungsschutz beachtet werden. Ein Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Kündigung beim Integrationsamt hierzu das Einverständnis einholen. Dieser besondere Kündigungsschutz tritt allerdings erst nach sechs Monaten ein. Bis dahin kann der Arbeitgeber auch ohne Angaben von Gründen kündigen. Mehr zum Kündigungsschutz können Sie auch hier nachlesen: Kündigungsschutz.
Hier berät Ihre Ansprechstelle Sie gern: Welche Maßnahmen sind für Ihren Betrieb sinnvoll? Wie unterstützt hier Ihr Integrationsamt? Gehen Sie ins Gespräch und holen Sie sich wertvolle Tipps! Einen Überblick zu den Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, erhalten Sie hier.
Menschen mit Schwerbehinderung haben, bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche, Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Auch bei Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (zum Beispiel 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Sollten betriebliche oder tarifliche Regelungen einen längeren Anspruch auf Zusatzurlaub vorsehen, gelten diese.
Möglichkeiten, qualifizierte Fachkräfte mit Behinderungen zu suchen bzw. zu finden gibt es viele. Unser Tipp für Sie: REHADAT-talentplus, das kostenlose Infoportal für Personalverantwortliche, die Menschen mit Behinderungen einstellen möchten. Dort finden Sie eine Übersicht zu seriösen Stellenbörsen, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Gesetzgeber hat Inklusions- und Integrationsämter zum 1.1.2022 mit der Einrichtung „Einheitlicher Ansprechstellen für Arbeitgeber“ beauftragt. Maßgebliche Rechtsgrundlage dafür ist § 185a SGB IX. Mehr zu den Rechtsgrundlagen und dem Aufgabenprofil lesen Sie in der Empfehlung der BIH.
Fünf Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Fachkräfte sichern
Was viele nicht wissen: Arbeitslose Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger qualifiziert als nicht-behinderte Arbeitslose. Hier liegt ein großes Potenzial für Betriebe im Kampf gegen den Fachkräftemangel!
Vielfalt nutzen
Diversität im Betrieb eröffnet neue Perspektiven und fördert die Kreativität im Team. Gerade Menschen mit Behinderungen bringen Sichtweisen mit ein, die Beschäftigte ohne Einschränkung oft nicht im Blick haben, von denen aber alle profitieren können.
Loyalität stärken
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, steigern ihre Arbeitgeberattraktivität. Das weiß meist die gesamte Belegschaft zu schätzen und fühlt sich dem Betrieb mehr verbunden.
Engagement erleben
Menschen mit Behinderungen sind im Job oft engagiert, wie die Erfahrungen zahlreicher Arbeitgeber belegen. Sie zeigen gern, dass sie mindestens genau so gute Ergebnisse liefern, wie Menschen ohne Einschränkungen.
Unterstützung erfahren
Arbeitgebern von Menschen mit Behinderung stehen umfangreiche Hilfen und Leistungen zur Verfügung. Von der kostenlosen Beratung über Einstellungsprämien bis hin zu Investitions- und fortlaufenden Lohnkostenzuschüssen.
Sie sind dabei?
Dann nutzen Sie unsere Beratung und werden Sie inklusiver Arbeitgeber!
Hier geht es zu Ihrer Beratungsstelle.