Leistung
Budget für Arbeit
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit besteht als gesetzliche Leistung seit dem 1.1.2018. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben und denen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten wird.
Ziel: Das Budget für Arbeit ermöglicht den schwerbehinderten Menschen eine dauerhafte Alternative zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Leistung: Neben einem Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber umfasst das Budget auch Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung des behinderten Mitarbeiters am Arbeitsplatz.
Finanzierung: Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und kann mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe ergänzt werden.
Ansprechpartner für Betriebe und Budgetnehmer ist in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe (örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger).
Mehr Informationen, auch zu den Sonderförderprogrammen der Länder, gibt es unter www.talentplus.de.