Rollstuhlfahrer mit Kollegen bei einer Konferenz.

Aufgaben und Leistungen

Das Tätigkeitsfeld der Integrations- und Inklusions­ämter

Das Tätigkeitsfeld der Integrations- und Inklusions­ämter

Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter

Menschen mit Schwerbehinderung in das Arbeits­leben einzugliedern, ist die Hauptaufgabe der Inklusions- und Integrationsämter. Die Tätigkeit richtet sich sowohl an Menschen mit Behinderung als auch an Arbeitgeber.

Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig. Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) umfassen:

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (die sogenannte "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben") 
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Mann mit Taschenrechner und Kugelschreiber in der Hand am Schreibtisch.

Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber

Die Integrations- und Inklusionsämter beraten individuell über mögliche Förderungen an Arbeitgeber. 

Ein Mann im Anzug spricht in einem Büro mit einer weiteren Person.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Arbeitgeber profitieren von neuen „Lotsen“ – Mehr Hilfe in Sachen berufliche Inklusion erhalten Arbeitgeber jetzt von den neuen Einheitlichen Ansprechstellen: Diese Anlaufpunkte unterstützen Betriebe ganz konkret bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Alles rund um die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber erfahren Sie auf unserer Themenseite.

Ein Gabelstaplerfahrer spricht mit seinem Geschäftsführer in einem Lager.

Technischer Beratungsdienst

Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst der Integrations- und Inklusionsämter. Die beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure dort kennen sich aus in Fragen der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster Behinderungen. 

Behinderter Rollstuhlfahrer in einer Werkhalle mit seinem Kollegen.

Integrationsfachdienst

Die individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber ist das Kernstück der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Integrations- und Inklusionsämter nutzen dafür die Dienste Dritter, die der Integrationsfachdienste.

Richterhammer (Gavel) auf Schreibtisch in Bibliothek.

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Menschen wie auch gleichgestellte behinderte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Erst wenn das Integrations- und Inklusionsamt zugestimmt hat, kann der Arbeitgeber die Kündigung wirksam erklären.

Rollstuhlfahrer mit einem Kollegen in einer Fabrik.

Unterstützte Beschäftigung

Die Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

 Frau und Mann stehen vor Gartenwerkzeugen und lächeln

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ermöglicht den schwerbehinderten Menschen eine dauerhafte Alternative zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Buch mit bunten Post-Its.

BIH-Empfehlungen

In den BIH-Empfehlungen haben sich die Integrations- und Inklusions­ämter auf gemeinsame Standards und Richt­linien zu der finanziellen Förderung verständigt.

Eine Dozentin steht vor einer weißen Tafel und hält ein Seminar ab

Kurse

Die Integrationsämter bieten ein modular aufeinander abgestimmtes Seminarprogramm.