Studie des IAB zur Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe wirkt!

Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern, müssen Unternehmen in Deutschland, die nicht eine gewisse Anzahl an Menschen mit Behinderungen beschäftigen, eine Ausgleichsabgabe entrichten. Eine neue Analyse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass diese Regelung die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung tatsächlich fördert. Sie hat aber auch Nebenwirkungen. 

Die Studie des IAB, veröffentlicht als IAB-Discussion Paper 25/2022, liefert Erkenntnisse darüber, ob und wie sich die Beschäftigungspflicht in Verbindung mit der Ausgleichsabgabe auf die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung in Unternehmen auswirkt – und welche unbeabsichtigten Effekte diese Maßnahme mit sich bringt. Dafür wurden Daten der
Bundesagentur für Arbeit im Beobachtungszeitraum 2004 bis 2011 aufbereitet und erstmalig für eine wissenschaftliche Analyse genutzt.

Dabei ergaben sich, kurz zusammengefasst, diese Folgerungen:

  • In Unternehmen am Schwellenwert von 40 Beschäftigten sind im Durchschnitt mehr Menschen mit Schwerbehinderung tätig als in Unternehmen knapp unterhalb des Schwellenwerts. Dies deutet darauf hin, dass die Beschäftigungspflicht in Verbindung mit der Ausgleichsabgabe grundsätzlich wirkt.
  • Einige wenige Unternehmen scheinen gezielt unterhalb des Schwellenwerts von 40 Beschäftigten zu bleiben, um einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu entgehen.
  • Unternehmen knapp unterhalb des Schwellenwerts verzeichnen durchschnittlich ein geringeres Wachstum sowie einen höheren Anteil an geringfügiger Beschäftigung und zahlen geringere Löhne als Unternehmen knapp oberhalb des Schwellenwerts.

Weitere Informationen finden Sie im IAB-Discussion Paper 25/2022 (PDF, 9 Seiten, nicht barrierefrei)