SBV-Wahlergebnisse online melden

Arbeitgebende sind verpflichtet, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung den Integrationsämtern zu melden. Mit dem neuen Online-Formular der BIH geht das ganz einfach am Computer oder Handy.

Arbeitgebende sind verpflichtet, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern und Arbeitsagenturen unmittelbar nach Feststehen der Wahlergebnisse zu melden. Dies erfolgte bisher formlos per Brief, Fax oder auch per E-Mail.

Mit dem neuen Online-Formular auf bih.de bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen den Betrieben nun einen neuen Service und eine Arbeitserleichterung: Das Formular lässt sich ganz einfach am Computer, Tablet oder Handy online ausfüllen und kommt unmittelbar beim richtigen Integrationsamt (InA) an.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Arbeitgebende oder die neugewählten Funktionsträger werden durch die Meldung geleitet. Sie müssen nicht erst recherchieren, was wie zu melden ist.
  • Anhand der Postleitzahl des Arbeitgeberbestriebs wird das zuständige InA automatisch ermittelt.
  • Per Formular kommen die Daten vollständig, maschinenlesbar und einheitlich sortiert bei den InAs an. Die aufwändige Nacherfassung entfällt.

Neben der Vertrauensperson sind auch die gewählten Stellvertretenden sowie die Amtsperiode zu melden.

Hier gelangen Sie zum Online-Formular zur Bekanntgabe der SBV-Wahlergebnisse