Neue Sätze für Ausgleichsabgabe veröffentlicht

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, höhere Sätze für die Ausgleichsabgabe. Erhoben werden sie zum ersten Mal im März 2026.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Sätze der Ausgleichsabgabe im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gemäß § 160 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhöhen sich die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX) ab dem 1. Januar 2025 wie folgt:

ErfüllungsquoteheuteNeue Beträge ab 1. Januar 2025
3 bis unter 5 Prozent 140 Euro155 Euro
2 bis unter 3 Prozent245 Euro275 Euro
0 bis unter 2 Prozent360 Euro405 Euro
0 Prozent720 Euro815 Euro

 

Für kleinere Betriebe unter 60 Beschäftigte gibt es Erleichterungen. Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten zahlen keine Ausgleichsabgabe.

Weitergehende Informationen zur Ausgleichsabgabe finden Sie im BIH-Fachlexikon unter bih.de