Einheitliche Ansprechstellen sollen Lotsenfunktion übernehmen
Nach wie vor ist die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung schwierig. Fast 44.000 Arbeitgeber in Deutschland, die beschäftigungspflichtig sind, beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen. Um dem entgegenzuwirken, werden ab 2022 von den Integrationsämtern in allen Bundesländern neue „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ eingerichtet.
Die „Einheitlichen Ansprechstellen“ sollen Arbeitgeber proaktiv ansprechen, beraten und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung gewinnen. Sie stehen für eine unabhängige Beratung zur Verfügung und sind den Arbeitgebern bei Anträgen bei den zuständigen gesetzlichen Leistungsträgern behilflich. Je nach Bundesland werden die „Einheitlichen Ansprechstellen“ bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Schon seit vielen Jahren haben ja Kammern, Dienstleistungsnetzwerke oder Integrationsfachdienste im Auftrag der Integrationsämter gute Kontakte zu den Arbeitgebern aufgebaut.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber Empfehlungen veröffentlicht.
Mehr erfahren zu den einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
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(379 KB) Stand: 22.05.2024