Ein Mann im Anzug spricht in einem Büro mit einer weiteren Person.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Beratungs­stellen inklusiver Arbeitsmarkt

Beratungs­stellen inklusiver Arbeitsmarkt

EAA: Eine Anlaufstelle für alle Ihre Anliegen

Wir beraten Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten.
Porträt des BIH-Vorstandsmitglieds Heike Horn-Pitroff.

Heike Horn-Pittroff, Leiterin des Integrationsamtes in Sachsen und stellvertretende Vorsitzende der BIH

„Wir nehmen für Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber eine Lotsen­funktion ein. Die Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit Be­hin­derungen ist in Deutschland gut aufgestellt, aber kompliziert geregelt. Damit sich Arbeitgeber auch gut zurecht finden, helfen die Ansprech­stellen bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, vermitteln an die zuständige Leistungs­behörde und geben Hilfe­stellungen bei der Bean­tragung von Unter­stützungs­leistungen."

Frau Horn-Pittroff, warum wurden die Einheitlichen Ansprech­stellen (EAA) eingerichtet? Die Unter­stützungs­möglich­keiten, die Menschen mit einer Behinderung in Deutschland erhalten können, sind sehr vielfältig. Die Förder­landschaft umfasst verschiedene Träger mit unter­schiedlichen Portfolios, zum Beispiel die Renten­versicherungs­träger, die Agentur für Arbeit oder eben die Integrationsämter. Für Unternehmer, die nicht täglich mit diesen Förder­wegen zu tun haben, gestaltet sich dieser Prozess unübersichtlich.

Und die neuen Einheitlichen Ansprechstellen sollen hier ansetzen? Ja genau. Die Einheitlichen Ansprech­stellen können nicht alles wissen, aber sie wissen, wer es wissen kann. Das heißt, sie erfüllen eine Lotsen­funktion, um die Arbeitgeber schnell und unkompliziert dorthin zu führen, wo die jeweiligen Unterstützungs- und Förder­angebote verortet sind. Sie unterstützen den Arbeitgeber auch bei der Beantragung von Leistungen.

Was steht denn bei den Beratungsstellen besonders im Fokus? Das ist ganz klar das Know-How: Die Beraterinnen und Berater kennen sich sehr gut mit der Förder­landschaft aus und können somit passgenau den richtigen Ansprech­partner für das Anliegen vermitteln. Aber auch eine breit angelegte Öffent­lichkeits­arbeit ist ein wichtiger Baustein:  Nur wenn Betriebe wissen, dass es diese Ansprech­stellen gibt, können sie diese auch  in Anspruch nehmen. Gleichzeitig müssen leider immer noch bestehende  Vorurteile gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen abgebaut werden. Wichtig ist außerdem, dass ein gutes Inklusions­netzwerk aufgebaut werden muss, damit Betrieben schnelle und unbüro­kratische Unterstützung ermöglicht werden kann.

Erklärfilm: Ihr Weg in den inklusiven Arbeitsmarkt

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https://www.youtube.com/watch?v=4Z9O08DCOnc

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – kurz erklärt

Wie funktionieren die Beratungsstellen für einen inklusiven Arbeitsmarkt? An wen richten sie sich? Und wie gehe ich vor, wenn ich Fachleute mit Schwerbehinderung anstellen möchte? Diese und weitere Fragen werden hier erläutert – Film ab! 

Zwei junge Frauen mit langen Haaren sitzen in einem Büro nebeneinander und reden miteinander.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber: Warum eigentlich?

Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht am Willen von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig einfach noch keine Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Bei manchen herrschen Vorurteile. Einige kennen die Förder- und Unterstützungsleistungen nicht, andere wissen nichts von Beratungs- und Informationsangeboten, die ihnen zur Verfügung stehen.

Genau diesen Betrieben wird jetzt geholfen: Die Integrations- bzw. Inklusionsämter richten in Deutschland flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ein

Christoph Beyer unterhält sich am Schreibtisch.

Wie arbeiten die neuen Einheitlichen Ansprechstellen (EAA)?

Die neuen Einheitlichen Ansprechstellen machen es Unternehmen leichter, Menschen mit Behinderung einzustellen. Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamts erklärt in einem Kurzvideo und Podcast für 'Aktion Mensch', wie die neuen Stellen arbeiten.

Das Video (1min) und den Podcast (27min) voller wichtiger Informationen, finden Sie hier auf der Aktion Mensch Webseite.

Die Fotomontage zeigt das schräg nach links geneigte Titelblatt des BIH Jahresberichts 2023 vor einer weißen Ziegelmauer.

EAA-Jahresbericht 2023

Wie haben sich Betrieb und Aktivitäten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) im Jahr 2023 entwickelt? Der nun vorliegende dritte Jahresbericht fasst die wichtigsten Daten und Fakten zusammen und gibt einen Überblick über die erfreuliche Entwicklung. Einen Beitrag über die Tätigkeit von EAA-Beraterinnen und -Berater lesen Sie im ZB-Digitalmagazin

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Wie hilft Ihnen Ihre Einheitliche Ansprechstelle konkret?

Lotsen-Funktion

Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber stehen Ihnen die Einheitlichen Ansprechstellen als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung.

Sie erhalten kostenfrei und unkompliziert fachliche Beratung durch bestens qualifiziertes Personal. 

Netzwerk-Prinzip

Die Einheitlichen Ansprechstellen sind in Ihrer Region bestens vernetzt und stellen für Sie hilfreiche Kontakte her.

Sie sind schnell erreichbar und begleiten Sie im Prozess bis zur Antragsstellung bei den zuständigen Leistungsträgern und darüber hinaus. 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung e.V. (BIH) hat sich gemeinsam mit Arbeitsmarktakteuren wie der Bundesver­einigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA), der Bundes­agentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Renten­versicherung Bund (DRV) auf enge und vertrauens­volle Zusammenarbeit verstän­digt, um die berufliche Teilhabe schwerbe­hinderter Menschen voran­zutreiben. 

Hürden-Abbau

Die Einheitlichen Ansprechstellen werden in Eigeninitiative auf Arbeitgeber zugehen und rund um die Themen Ausbildung, Einstellung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung informieren, sensibilisieren und assistieren. 

Nicht zum Aufgabenbereich gehört die Vermittlung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden – dies obliegt der Bundesagentur für Arbeit. 

Keine Sorge! Bedenken von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entkräftet

Die Einstellungvon Menschen mit Behinderung ist weniger kompliziert, als manche Arbeitgeber glauben. Es gelten lediglich ein paar Besonderheiten – zum Beispiel im Rahmen der Fürsorgepflicht oder bei Maßnahmen zur Prävention. Und die sehen je nach Tätigkeit und Behinderungsart etwas unterschiedlich aus. Deshalb berät Sie Ihre Ansprechstelle kostenfrei und unabhängig und begleitet Sie konkret durch den Einstellungsprozess.

Gerade in kleineren Unternehmen ist oft keine Personalabteilung vorhanden, die sich um den Einstellungsprozess mit seinen speziellen Fragestellungen kümmern kann – zum Beispiel hinsichtlich arbeitsrechtlicher Regelungen. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber? Welche Möglichkeiten, Unterstützungsangebote und Vorteile gibt es für meinen Betrieb? Ihr Integrations- bzw. Inklusionsamt lässt Sie mit Ihren Überlegungen nicht allein: Auf diesem Arbeitgeberportal finden Sie unter „Aufgaben und Leistungen“ einen Überblick über konkrete Hilfen. Oder Sie vernetzen sich mit Ihrer Ansprechstelle und erhalten eine individuelle Beratung. Ihren Kontakt finden Sie hier

Das stimmt so nicht: Selbstverständlich kann auch ein Mensch mit Schwerbehinderung aus seinem Job ausscheiden. Dabei muss allerdings der Besondere Kündigungsschutz beachtet werden. Ein Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Kündigung beim Integrationsamt hierzu das Einverständnis einholen. Dieser besondere Kündigungsschutz tritt allerdings erst nach sechs Monaten ein. Bis dahin kann der Arbeitgeber auch ohne Angaben von Gründen kündigen. Mehr zum Kündigungsschutz können Sie auch hier nachlesen: Kündigungsschutz.

 

Hier berät Ihre Ansprechstelle Sie gern: Welche Maßnahmen sind für Ihren Betrieb sinnvoll? Wie unterstützt hier Ihr Integrationsamt? Gehen Sie ins Gespräch und holen Sie sich wertvolle Tipps! Einen Überblick zu den Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, erhalten Sie hier. 

Menschen mit Schwerbehinderung haben, bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche, Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers mit Schwer­be­hin­de­rung auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder ver­min­dert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Auch bei Teilzeitarbeit von Ar­beit­neh­mern mit Schwerbehinderung ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (zum Beispiel 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Sollten betriebliche oder tarifliche Regelungen einen längeren Anspruch auf Zusatzurlaub vorsehen, gelten diese.

Geschäftsführung

Möglichkeiten, qualifizierte Fachkräfte mit Behinderungen zu suchen bzw. zu finden gibt es viele. Unser Tipp für Sie: REHADAT-talentplus, das kostenlose Infoportal für Personalverantwortliche, die Menschen mit Behinderungen einstellen möchten. Dort finden Sie eine Übersicht zu seriösen Stellenbörsen, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Geschäftsführung

Der Gesetzgeber hat Inklusions- und Integrationsämter zum 1.1.2022 mit der Einrichtung „Einheitlicher Ansprechstellen für Arbeitgeber“ beauftragt. Maßgebliche Rechtsgrundlage dafür ist § 185a SGB IX. Mehr zu den Rechtsgrundlagen und dem Aufgabenprofil lesen Sie in der Empfehlung der BIH

Fünf Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Ihre Ansprechstelle gibt Ihnen gern Auskunft.

Fachkräfte sichern

Was viele nicht wissen: Arbeitslose Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger qualifiziert als nicht-behinderte Arbeitslose. Hier liegt ein großes Potenzial für Betriebe im Kampf gegen den Fachkräftemangel!

Vielfalt nutzen

Diversität im Betrieb eröffnet neue Perspektiven und fördert die Kreativität im Team. Gerade Menschen mit Behinderungen bringen Sichtweisen mit ein, die Beschäftigte ohne Einschränkung oft nicht im Blick haben, von denen aber alle profitieren können. 

Loyalität stärken

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, steigern ihre Arbeitgeberattraktivität. Das weiß meist die gesamte Belegschaft zu schätzen und fühlt sich dem Betrieb mehr verbunden.

Engagement erleben

Menschen mit Behinderungen sind im Job oft engagiert, wie die Erfahrungen zahlreicher Arbeitgeber belegen. Sie zeigen gern, dass sie mindestens genau so gute Ergebnisse liefern, wie Menschen ohne Einschränkungen.

Unterstützung erfahren

Arbeitgebern von Menschen mit Behinderung stehen umfangreiche Hilfen und Leistungen zur Verfügung. Von der kostenlosen Beratung über Einstellungs­prämien bis hin zu Investitions- und fortlaufenden Lohnkosten­zuschüssen.

 

Sie sind dabei?

Dann nutzen Sie unsere Beratung und werden Sie inklusiver Arbeitgeber!
Hier geht es zu Ihrer Beratungsstelle.