Gremien der BIH
Mitgliederversammlung, Fachausschüsse und Arbeitsausschüsse
Mitgliederversammlung, Fachausschüsse und Arbeitsausschüsse
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der BIH. Sie besteht aus den Mitgliedern der BIH und tritt mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung zusammen.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Beratung, Entscheidung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzende beziehungsweise den Vorsitzenden der BIH, die Vorstandsmitglieder sowie die Vorsitzenden der beiden Fachausschüsse.
Fachausschüsse
Die Fachausschüsse „Schwerbehindertenrecht“ und „Soziales Entschädigungsrecht“ setzen sich zusammen aus den fachlichen Leiterinnen und Leitern der Integrations- und Inklusionsämter, der Hauptfürsorgestellen und der Versorgungsverwaltungen.
Vorsitzende des Fachausschusses „Schwerbehindertenrecht“ ist Heike Horn-Pittroff. Die Aufgaben des Fachausschusses umfassen:
- Weiterentwicklung der beruflichen Teilhabe von behinderten Menschen
- Erarbeitung und Sicherstellung einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung der Regelungen des SGB IX sowie seiner Nebengesetze
- Beratung und Beschlussfassung der eingebrachten Vorlagen
- Beschlüsse über (umlage-)finanzierte Projekte
Vorsitzender des Fachausschusses „Soziales Entschädigungsrecht“ ist Reinhard Urban. Seine Stellvertretung ist Dr. Christian Weber. Die Aufgaben des Fachausschusses umfassen:
- Erarbeitung und Sicherstellung einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung der Regelungen des BVG, des SGB XIV und der Nebengesetze
- Beratung und Beschlussfassung über die eingebrachten Vorlagen
- Weiterentwicklung der Empfehlungen zur Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie zum SGB XIV
- Beschlüsse über (umlage-)finanzierte Projekte
Arbeitsausschüsse
Den beiden Fachausschüssen sind ständige Arbeitsausschüsse zugeordnet. In den Arbeitsausschüssen erarbeiten die Expertinnen und Experten der Mitglieder Empfehlungen für die Erbringung von Leistungen, gemeinsame Qualitätsstandards, Arbeitshilfen, spezielle EDV-Programme sowie Kurskonzepte und Publikationen.
Dem Fachausschuss „Schwerbehindertenrecht“ sind die folgenden Arbeitsausschüsse zugeordnet:
- Information und Bildung
- Technischer Beratungsdienst
- Integrationsbegleitung
- Inklusionsbetriebe
- BIH-Systeme
- Rechtsfragen
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Dem Fachausschuss „Soziales Entschädigungsrecht“ sind die folgenden Arbeitsausschüsse zugeordnet:
- Rechtsfragen
- Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgruppen mit konkretem Arbeitsauftrag
Die Fach- und Arbeitsausschüsse können Arbeitsgruppen einberufen, die in der Regel befristet sind und einen konkreten Arbeitsauftrag erhalten. Ständige Arbeitsgruppen sind eingerichtet für die Koordination der Fachdienste für hörbehinderte Menschen, für den Bereich der Online Medien, für die Erhebung der Ausgleichsabgabe und der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, für Regressverfahren nach dem Bundesversorgungsgesetz, und für die Erstellung der Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge in Zusammenarbeit mit den Ländern (Gemeinsame Kommission) sowie für den fachlichen Austausch der Bereiche Fürsorge und Versorgung im Sozialen Entschädigungsrecht.
Informationen zur Arbeit der BIH-Gremien finden Sie im Jahresbericht.