Geschichte der BIH
Entstehung und Entwicklung
Entstehung und Entwicklung
Ursprung der BIH
Die Wurzeln der BIH gehen zurück bis ins Jahr 1919. Damals entstanden die ersten staatlichen Hauptfürsorgestellen – heute Träger der Sozialen Entschädigung –, die sich kurz danach zur Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen zusammenschlossen. Ihnen oblag nach dem Ersten Weltkrieg die Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und die Hinterbliebenen der Kriegsopfer. Sie waren auch zuständig für die Förderung der Beschäftigung von (durch den Krieg) Schwerbeschädigten.
Meilenstein Schwerbehindertengesetz
Ein Meilenstein in der weiteren Entwicklung der BIH war das „Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“ im Jahr 1974 – das Schwerbehindertengesetz. Es basierte auf den gesetzlichen Grundlagen von 1919, entsprach jedoch dem modernen Gedanken einer umfassenden Rehabilitation aller behinderten Menschen – unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung.
Entstehung der Integrations- und Inklusionsämter
Im Juli 2001 wurde das Schwerbehindertengesetz novelliert und in das neugeschaffene Sozialgesetzbuch IX integriert. Damit verbunden war auch eine Trennung der Aufgaben:
Die Träger der Sozialen Entschädigung sind seither ausschließlich für die Kriegsopferfürsorge und andere Zielgruppen des sozialen Entschädigungsrechts zuständig, zum Beispiel für Opfer von Gewalttaten oder Wehrdienstgeschädigte.
Die neugeschaffenen Integrations- und Inklusionsämter fördern die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie übernahmen einen Teil der Aufgaben der Träger der Sozialen Entschädigung, namentlich die Erhebung der Ausgleichsabgabe, den Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte, die begleitende Hilfe im Arbeitsleben sowie die Förderung von Inklusionsbetrieben und die Strukturverantwortung für das bundesweite Beratungs- und Begleitungsangebot der Integrationsfachdienste.
Im Jahr 2018 trat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr der BIH bei, im Jahr 2019 die Versorgungsverwaltungen der Länder.
Die Leistungen der Träger der Sozialen Entschädigung richten sich an Personen, die einen Gesundheitsschaden aufgrund eines Ereignisses erlitten haben, für das die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung übernimmt, zum Beispiel Kriegsgeschädigte, Opfer von Gewalttaten oder Impfgeschädigte. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erbringt Leistungen für aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten. Die Leistungen umfassen Renten, Heil- und Krankenbehandlung, Leistungen im Todesfall, Fürsorgeleistungen, Pflegewohngeld sowie Leistungen für Hinterbliebene.