Aufgaben der BIH
Tätigkeiten der BIH im Überblick
Tätigkeiten der BIH im Überblick
Ziele der BIH
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein Zusammenschluss von 24 Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie bündelt die gesetzlichen Aufgaben der Integrations- und Inklusionsämter, Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen in Deutschland.
Die BIH setzt sich ein für die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen an einem inklusiven Arbeitsmarkt und für die Unterstützung von Menschen, die einen Gesundheitsschaden durch ein Ereignis erlitten haben, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.
Zusammenarbeit der BIH-Mitglieder
Die Zusammenarbeit der Institutionen in der BIH dient mehreren Zielen:
- Abstimmung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Durchführung der Aufgaben
- Erstellung von Arbeitsgrundlagen
- Erarbeitung von Empfehlungen
- Weiterentwicklung des Behindertenrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts
Unterstützung der Mitglieder durch die BIH
Die BIH unterstützt ihre Mitglieder bei einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören:
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (das quartalsweise erscheinende "ZB Digitalmagazin Behinderung & Beruf", Broschüren und Informationen rund um das Soziale Entschädigungsrecht und das das Schwerbehindertenrecht, Internetauftritte der Integrations- und Inklusionsämter und der sozialen Entschädigung)
- Konzepte für ein bundesweites Seminarangebot für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
- Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrations- und Inklusionsämter, Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen
- Entwicklung von EDV-Programmen im Schwerbehindertenrecht
All diese Dienstleistungen zielen auf eine einheitliche Qualität des Angebots der Integrations- und Inklusionsämter, Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen.
Vertretung der Mitglieder beim BMAS
Darüber hinaus vertritt die BIH ihre Mitglieder im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), im beratenden Ausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Sie vertritt außerdem die fachlichen Positionen ihrer Mitglieder bei Gesetzesanhörungen, sozialpolitischen Veranstaltungen und in Arbeitsgruppen auf Bundesebene.