Mitglieder/innen der BIH bei einer Konferenz.

Aufgaben der BIH

Tätigkeiten der BIH im Überblick

Tätigkeiten der BIH im Überblick

Ziele der BIH

Die Bundes­arbeits­gemeinschaft der Integrations- und Inklusions­ämter und Haupt­fürsorgestellen (BIH) ist ein Zusammen­schluss von 24 Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie bündelt die gesetzlichen Aufgaben der Integrations- und Inklusions­ämter, Haupt­fürsorge­stellen und Versorgungs­verwaltungen in Deutschland.

 

Die BIH setzt sich ein für die gleich­berechtigte Teil­habe von behinderten Menschen an einem inklusiven Arbeits­markt und für die Unterstützung von Menschen, die einen Gesundheits­schaden durch ein Ereignis erlitten haben, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.

 

Zusammen­arbeit der BIH-Mitglieder

Die Zusammen­arbeit der Institutionen in der BIH dient mehreren Zielen:

 

  • Abstimmung einer einheitlichen Rechts­anwendung bei der Durchführung der Aufgaben
  • Erstellung von Arbeits­grundlagen
  • Erarbeitung von Empfehlungen
  • Weiter­entwicklung des Behinderten­rechts und des Sozialen Entschädigungs­rechts

 

Unterstützung der Mitglieder durch die BIH

Die BIH unterstützt ihre Mitglieder bei einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören:

 

  • Gemeinsame Öffentlichkeits­arbeit (das quartalsweise erscheinende "ZB Digital­magazin Behinderung & Beruf", Broschüren und Informationen rund um das Soziale Entschädigungs­recht und das das Schwer­behinderten­recht, Internet­auftritte der Integrations- und Inklusions­ämter und der sozialen Entschädigung)
  • Konzepte für ein bundes­weites Seminar­angebot für Schwer­behinderten­vertretungen, Betriebs- und Personal­räte sowie für Inklusions­beauftragte des Arbeit­gebers
  • Fortbildungs­veranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrations- und Inklusions­ämter, Haupt­fürsorge­stellen und Versorgungs­verwaltungen
  • Entwicklung von EDV-Programmen im Schwer­behinderten­recht

 

All diese Dienstleistungen zielen auf eine einheitliche Qualität des Angebots der Integrations- und Inklusions­ämter, Haupt­fürsorge­stellen und Versorgungs­verwaltungen.

 

Vertretung der Mitglieder beim BMAS

Darüber hinaus vertritt die BIH ihre Mitglieder im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), im beratenden Ausschuss bei der Bundes­agentur für Arbeit und in der Bundes­arbeits­gemeinschaft für Rehabilitation. Sie vertritt außerdem die fachlichen Positionen ihrer Mitglieder bei Gesetzes­anhörungen, sozial­politischen Veranstaltungen und in Arbeits­gruppen auf Bundes­ebene.

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Gruppenfoto der BIH-Mitglieder vor dem LVR Landeshaus in Köln.

Mitglieder

In Deutschland gibt es Integrations- und Inklusions­ämter sowie Träger der Sozialen Entschädigung in allen 16 Bundes­ländern und auf Bundes­ebene.

Skyline von Köln mit Blick auf den Kölner Dom.

Geschäfts­stelle

Die Geschäftsführung und das Geschäftsstellenbüro der BIH bilden gemeinsam die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Geschäfts­stelle ist das Binde­glied zwischen den Mitgliedern der BIH.