Soldatenentschädigungsgesetz tritt in Kraft
Mit dem Soldatenentschädigungsgesetz werden die medizinische Versorgung und Entschädigung wehrdienstbeschädigter Soldatinnen und Soldaten, Leistungen an Familienangehörige sowie an Hinterbliebene mit Wirkung vom 1. Januar 2025 grundlegend neugestaltet und erstmals in einem eigenständigen Gesetz geregelt.

Mit dem Soldatenentschädigungsgesetz werden die medizinische Versorgung und Entschädigung wehrdienstbeschädigter Soldatinnen und Soldaten, Leistungen an Familienangehörige sowie an Hinterbliebene mit Wirkung vom 1. Januar 2025 grundlegend neugestaltet und erstmals in einem eigenständigen Gesetz geregelt.
Was verändert sich konkret?
- Der Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen (Pendant zum heutigen Ausgleich bzw. Grundrente) wird deutlich erhöht.
- Der Erwerbsschadensausgleich wird neu und transparent konzipiert. Zusätzlich wird die soziale Sicherung der Erwerbsschadensausgleichsempfänger für das Alter gesetzlich normiert.
- Die Entscheidung über die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung während des Wehrdienstes gilt nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses fort. Ein erneuter Antrag ist nicht mehr erforderlich.
- Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erbringt die Unfallversicherung Bund und Bahn die medizinische und orthopädische Versorgung mit allen geeigneten Mitteln mindestens auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungserbringung der beruflichen Rehabilitation wird ebenfalls auf die Unfallversicherung Bund und Bahn übertragen.
- Das Übergangsgeld bei Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben wird angehoben.
- Die einkommensunabhängige Ausgleichszahlung an hinterbliebene Ehepartner und den diesen gleichgestellten eingetragenen Lebenspartnerschaften wird erhöht. Darüber hinaus können diese eine weitere einkommensabhängige Leistung in besonderen Lebenslagen erhalten.
- Der Ausgleich an hinterbliebene Kinder wird erhöht und ohne weiteren Nachweis bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
- Hinterbliebene Eltern können in besonderen Lebenslagen eine monatliche Ausgleichszahlung erhalten.
- Das Fallmanagement im Verwaltungsverfahren wird gesetzlich normiert.
- Die Erstattungsmöglichkeit von Kosten für psychotherapeutische Leistungen in besonderen Ausnahmefällen für Angehörige und Hinterbliebene wird eingeführt.
- Witwen und Witwer erhalten die Möglichkeit einer Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Unfallversicherung Bund und Bahn.
Das Gesetz steht ganz im Zeichen der Fürsorge, um noch individueller und passgenauer den Anforderungen und Nöten der versehrten Soldatinnen und Soldaten während des Wehrdienstes sowie nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses gerecht werden zu können und, sofern nötig, lebenslange Unterstützung zu sichern.
Informationen zur aktuellen Rechtslage erhalten Sie auch auf der Internet-Seite der Bundeswehr:
www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/soziales-entschaedigungsrecht