Neuer Name, umfangreichere Leistungen

Veränderungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Hauptfürsorgestellen. 2024 werden sie in „Träger der Sozialen Entschädigung“ umbenannt. Ihre Aufgaben werden umfangreicher.

Die ersten Hauptfürsorgestellen entstanden 1919 als Folge des Ersten Weltkriegs. Bereits damals stand die Hilfe sowohl für Geschädigte als auch für Angehörige und Hinterbliebene gleichermaßen im Mittelpunkt. Erstere wurden medizinisch und bei der Wiedereingliederung in Arbeit unterstützt, letztere sozial abgesichert. An diesem Prinzip hat sich bis heute nichts geändert, wenngleich sich die Schwerpunkte mittlerweile verschoben haben. Mit der allmählichen Entwicklung des Sozialen Entschädigungsrechts rückten andere Zielgruppen, etwa Opfer von Gewalttaten, stärker in den Fokus. Die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, ebenfalls lange Zeit eine Aufgabe der Hauptfürsorgeämter, wurde 2001 in die neu geschaffenen Integrationsämter ausgegliedert. Heute heißen sie zum Teil auch Inklusionsämter.

„Licht der Hoffnung“

Das Soziale Entschädigungsrecht hat sich im Laufe der Zeit vom Gedanken der Fürsorge zu einem modernen Leistungsrecht entwickelt, das die Lebensumstände einzelner geschädigter Menschen und ihrer Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt. Die Hauptfürsorgestellen, die für die praktische Durchführung zuständig sind, haben wesentlich dazu beigetragen. Insofern ist es nur konsequent, ihre über viele Jahrzehnte bewährte Arbeit an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen und künftig von „Trägern der Sozialen Entschädigung“ zu sprechen. Eines aber wird sich auch in Zukunft nicht ändern: „Es geht um Licht der Hoffnung da, wo es dunkel ist“, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht sagte.