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Berufsschadensausgleich
Personen, die durch eine Schädigung beruflich so stark beeinträchtigt sind, dass sie einen Einkommensverlust haben, können einen Berufsschadensausgleich erhalten. Dieser kann aber erst in Anspruch genommen werden, wenn keine Aussicht mehr auf eine vollständige berufliche Wiedereingliederung besteht.
Anspruchsberechtigte, die als Folge der gesundheitlichen Schädigung einen Einkommensverlust haben, können einen monatlichen Berufsschadensausgleich erhalten. Voraussetzung ist ein anerkannter Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30. Außerdem ist eine Zahlung nur möglich, wenn Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht Erfolg versprechend sind oder der Person nicht mehr zugemutet werden können.
Der Berufsschadensausgleich berechnet sich aus dem Nettobetrag des Vergleichseinkommens minus des Nettoeinkommens aus gegenwärtiger oder früherer Erwerbstätigkeit.